S.o r a fi l t u-
B e cl o h t en *
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Xaiserliohea Pestamt 2 Frankfurt (Main) , i* *2*
Langestraße*
Die Rentenempfänger werden hiermit darauf hin#eaiesen , das bei Jede» Abheben der Rente die »unnerkarte oorsulegen let. lenn diese Karte bei Abhebung der Rente ntohtIvorggeetgt etrd, so kann am 1. und unter Beständen auoh am 8. und 3. Je m
den Monate die Rente nioht gezahlt werden*
Die Rentennunnerkarte Ist deshalb sorgfältig aufsubesahren. es enpflshlt sieh, daß Jeder Rentenempfänger stoh die »unser seiner Rentennummerkarte merkt .