19 20.
^ürgerfyafpttal
her
Jfranbfari a. ßü., hen 12. ...Mai
^fibelungcn-jAUee 37-41.
^Br. Jiatcketbßrgtfdjßit J5»ttftimg.
3 - &t.
/J- 7
tluüUC'/v<
Der verls.hr Hohen Administration
beriettc ich ergebenst nachstehendes :
Der Pfründner Wenner kam heute zu mir und zeigte mir eine Vorladung vor dem Schiedsrichter wegen einer von dem Pfründner Luther gegen ihr argestrengten Beleidigungsklage. Auf Befragen erklärte mir Wenner , dass Luther trotz wiederholter Aufforderun bei Tisch die Mütze nicht abnehrc und ihrr letztens , anscheinend absichtlich beim Essenreichen mit seinem Aernel in das Essen gekommen sei. Luther sagt dagegen aus , dass vor < ins einen Pfrün nern Gerüchte über ihn in Umlauf gesetzt würden , die er sich auf keinen Fall gefallen lassen könnte. Z. B. er hätte gestohlen u.s,w.
Es darf doch wohl auf keinen Fell geduldet werden , dass sich Pfründner gegenseitig ver Gericht zitieren. Ich habe den Herrn Luther nicht darüber in Zweifel gelassen , dass er sich durch sein Vorgehen ausserhalb der Hausgemeinschc.ft gestellt hat und ich der Administration Bericht erstatten werde. Er entschuldigte dich damit , dass er yiioht gewusst habe , dass Beschwerden bei der Administration anzubringen wären.
Ich bitte den Herrn Deputierten zur Pfründner-Anstalt mit der Untersuchung und Beilegung der Angelegenheit beauftragen zu wollen.
Hochachtungsvoll
ergebenst
Verwaltungc Direktor.