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Der verls.hr Hohen Administration

beriettc ich ergebenst nachstehendes :

Der Pfründner Wenner kam heute zu mir und zeigte mir eine Vor­ladung vor dem Schiedsrichter wegen einer von dem Pfründner Luther gegen ihr argestrengten Beleidigungsklage. Auf Befragen erklärte mir Wenner , dass Luther trotz wiederholter Aufforderun bei Tisch die Mütze nicht abnehrc und ihrr letztens , anscheinend absichtlich beim Essenreichen mit seinem Aernel in das Essen gekommen sei. Luther sagt dagegen aus , dass vor < ins einen Pfrün nern Gerüchte über ihn in Umlauf gesetzt würden , die er sich auf keinen Fall gefallen lassen könnte. Z. B. er hätte gestoh­len u.s,w.

Es darf doch wohl auf keinen Fell geduldet werden , dass sich Pfründner gegenseitig ver Gericht zitieren. Ich habe den Herrn Luther nicht darüber in Zweifel gelassen , dass er sich durch sein Vorgehen ausserhalb der Hausgemeinschc.ft gestellt hat und ich der Administration Bericht erstatten werde. Er ent­schuldigte dich damit , dass er yiioht gewusst habe , dass Be­schwerden bei der Administration anzubringen wären.

Ich bitte den Herrn Deputierten zur Pfründner-Anstalt mit der Untersuchung und Beilegung der Angelegenheit beauftragen zu wollen.

Hochachtungsvoll

ergebenst

Verwaltungc Direktor.