''A bschrift
Besch l u s s.
In Sachen der Pfründner Rudolf Stell und Justus L u t h e r zu Frkft
wird, in Wege der einstweiligen Verfügung der Antragsgegnerin unter Androhungjgerichtlich festzuset z^rddr Geld, oder Haftstrafen für Jeden
Androhungjgerichtlich f es t zuset z^rdär Geld, oder Haftstrafen für Jede Fall der Zifrwiderb.o£Ä,ung verboten , bis zun Erlo.ss des in der Berufs=
Instanz ergehenden Urteils des Hauptprozesses in d.er Ausführung des mit den Atragstellern bestehenden Pfründnervertrageb insbesondere den Wohn= u. Verpflegungsverhältnis einseitig eine Aenderung ein= treten zu lassen , insbesondere den Antragstellern die Verpflegung zu entziehen.
Die Kosten dieses Verfahrend fallen der A» tragsgegnerin zur Last. Der Srieitwert wird, o.üf K. 300.000.000.- festgesetzt.
Frankfurt a/M y den 37. Septenber 1323 Landgericht , Zivilkanner 3. gez. Dr, Schaffner , Tonforde , Dr. Bauer.
Ausgefertigt :
Kanzlei Sekretär
als Gertichtssxhreiber d.es Landgerichts
Unterschrift.
U. Den Verwaltungso.usschuss des Bürgerhospitals Abschrift ergebenst übersandt. Das Original ist an die Adninistration d.er Dn . Sencke,
bergischen Stiftung gegan^eh
I. A.