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Besch l u s s.

In Sachen der Pfründner Rudolf Stell und Justus L u t h e r zu Frkft

wird, in Wege der einstweiligen Verfügung der Antragsgegnerin unter Androhungjgerichtlich festzuset z^rddr Geld, oder Haftstrafen für Jeden

Androhungjgerichtlich f es t zuset z^rdär Geld, oder Haftstrafen für Jede Fall der Zifrwiderb.o£Ä,ung verboten , bis zun Erlo.ss des in der Berufs=

Instanz ergehenden Urteils des Hauptprozesses in d.er Ausführung des mit den Atragstellern bestehenden Pfründnervertrageb insbesondere den Wohn= u. Verpflegungsverhältnis einseitig eine Aenderung ein= treten zu lassen , insbesondere den Antragstellern die Verpflegung zu entziehen.

Die Kosten dieses Verfahrend fallen der A» tragsgegnerin zur Last. Der Srieitwert wird, o.üf K. 300.000.000.- festgesetzt.

Frankfurt a/M y den 37. Septenber 1323 Landgericht , Zivilkanner 3. gez. Dr, Schaffner , Tonforde , Dr. Bauer.

Ausgefertigt :

Kanzlei Sekretär

als Gertichtssxhreiber d.es Landgerichts

Unterschrift.

U. Den Verwaltungso.usschuss des Bürgerhospitals Abschrift ergebenst übersandt. Das Original ist an die Adninistration d.er Dn . Sencke,

bergischen Stiftung gegan^eh

I. A.