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A b s c h r i ft Jn Sachen
^ Luther* gegen Senken!3rgsStiftung.
Beschluss.
1. Die mündliche Verhandlung wird vneder eröffnet.
2. Die Parteien mögen sich darüber erkl£reh,ob bei Abschluss des Pfründner— Viertrages eine e reinbarung in der Richtung getroffen wurde,dass^sieh dis Verpflichtfing der Klägerin zur Gewährung der« Unterhalts!eistungen auf das Vorhandensein von Mitteln aus dem Brönnerschen Vermächtnis beschränken sollte.
3. Die Parteien mögen etwaige schriftliche Vereinbarungen vorlegen.
4. Terrain zur Fortsetzung der Verhandlung am 22.11. 23,vormittags 10 TThr.
Herrn Recht sanv alt Dr.Vömel
ft Hier
Frankfurt am Main,den 24.Oktober 1923.
Land ge rieht, Zivilka: mer 8.
gez: Dr. Schaffner. Tomforde. Dr. Bauer.