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Das Wohlfahrtsamt teilt uns mit, dass sein Ausschuss für Al tersfürsorge der Senckenhergisehen Stiftung für Ihre elf Pfründner ein Pflegegeld wie den übrigen Altersheimen von z. Z. t äglich_M_120 i;;- bewilligt habe, dass aber dem Anträge, die Pfründner anderweitig un­terzubringen, nur dann näher getreten werden könne, wenn dem Wohlfahrts amt die Zftsicherung gegeben werde, dass die freigemachten Räume für städtische Zwecke gegen Zahlung eines angemessenen Mietzinses Verwen­dung finden könnten.

So sehr wir es begrüssen würden, wenn durch eine anderwei­tige Unterbringung dar Pfründner die Sorge für sie uns bezw. dem Ver­waltungsausschuss endgültig abgenommen würde, so tragen wir doch Be­denken gegen die Überlassung der froi werdenden Raume im Pfrünßnerhause an die Stadt, da dadurch eine Vermietung oder Veräusserung des gesam­ten Hospitalgrundstücks wesentlich erschwert werden könnte; zu einer solchen müssten wir aber kommen, wenn sich der Portbetrieb des Bürger­hospitals mit der Zeit als eine Unmöglichkeit erweisen sollte.

Wir bitten daher, sobald das hoffentlich recht reiche Er­gebnis der am nächsten Samstag stattfindenden Veranstaltung zugunsten des Bürgerhospitals feststeht, uns bekannt zu geben, welche Mittel dem Verwaltungsausschuss zum Weiterbetrieb des Hospitals zur Verfügung stehen, und wie man sich denselben bei der beabsichtigten Einschrän­kung denkt, nachdem man früher der Ansicht war, dass nur bei einem Voll betrieb die Kosten gedeckt werden könnten.

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