Frankfurt a/M* > den lS.Nov. 1922.

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Gemäss Beschluss unseres Ausschusses für Altersfürsorge vom ö.ds.Mts. wird dasselbe Pflegegeld /

das den übrigen Altersheimen z.Zt. 120 H pro Tag bewil

ligt ist, auch der Senckenbergsehen Stiftung für die

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dort untergebrachten 11 Pfründner tjewilligt. Dem A n trage, dass das Wohl fahrtsamt die Pfründher anderweit unter­bringen soll, kann nur näher getreten werden, wenn dem Wohlfahrtsamt die Zusicherung gegeben wird, dass die freigemachten Räume für städt. Zwecke gegen Zahlung einos angemessenen Mietzinses Verwendung finden können. Einer gefl. Rückäusserung sehen wir entgegen.

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Stiftung

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Administration der Dr.Sencken berg*sehen Stiftung Hier

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