Äei dem ruhigen Fortschreiten aller Zweige der Dr. Senckenbergischen Stif­tung hat es die Administration derselben für angemessen erachtet, über die beiden letzten Verwaltungsfahre zugleich öffentlichen Bericht zu erstatten.

Die mit dem 1. Januar 1857 zur Ausführung gekommene Aenderung in der Verfassung der freien Stadt Frankfurt blieb nicht ohne Einfluß auf unsere Stif­tung. Im §.13 des Haupt-Stiftungsbriefes vom 18. Aug. 1703 bat der sel. Stifter verordnet, die Administration solle alljährlich nach dem Rechnungsabschlüsse den jezeitigen 7'it. Herrn Stadtgerichts-Schultheißen, den 77t. Herrn Zeniorem löblichen Burger-Ausschusses, des 51er Collegii und den Tit. ältesten Herrn Syn- dicum zu sich erbitten lassen und diesen nurgedachten dreien Hochansehnlichen Vor­sitzern des Rathes und der Bürgerschaft, auch respeetive Syndico primario und Stadt-Consulenten die über die Verwaltung ihres Erecutor-Amtes gepflogene Rech­nung vorlegen" re. :c. Wenn nun das Amt eines Stadtgerichts-Schultheißen im Senate aufhörtc, so lag es im Sinne jener Worte, daßScnckenberg den Vorsitzer des Rathes, welches in gewissem Betrachte damals allerdings der Stadtschultheiß war, hinzuziehcn wollte. Demgemäß beschloß die Administration, von nun an statt desselben den regierenden älteren Herrn Bürgermeister zur jährlichen feierlichen Revi­sions-Sitzung am 18. Aug. einzuladen und der Senat erklärte sich auf die ihm gemachte Eröffnung damit einverstanden.

Durch die Wahl des Herrn vr. Kugler zum Appellations-Gerichtsrath verlor die Administration mit dem Schluffe des Jahres 1856 ihren Rechtsconsulenten, dessen sorgfältiger und einsichtsvoller Wirksamkeit sie sich seit dem 14. Februar 1830 erfreut hatte, und wie ste cs aus inniger Ueberzeugung beim Abschiede von ihm gcthan, so spricht sie auch in diesem öffentlichen Berichte ihm dafür, wie für den regen Eifer, welchen er stets dem Woble der Stiftung gewidmet hat, ihre dankbarste Anerkennung aus. Zum Consulenten wurde am 11. Dez. 1856 Herr Or. gup. Pfefferkorn erwählt.