Die Administration der Dr. Joh. Chr. Senckenberg- schen Stiftung besteht aus 8 Mitgliedern, 4 Aerzten und 4 Kaufleuten, welche nach Massgabe des Stiftungsbriefes, und der sich anreihenden Vorschriften, in Sonderheit nach dem Statut vom 14. Februar 1870 gewählt werden.

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Die Administratoren wählen den Vorsitzenden aus den ärztlichen Mitgliedern der Administration in geheimer Ab­stimmung mit absoluter Majorität.

Nur für den Fall, dass sämmtliche ärztliche Mitglieder erklären, von diesem Vorrecht keinen Gebrauch machen zu wollen, können die Administratoren den Vorsitzenden ohne Beschränkung aus ihrer Mitte wählen.

Die Administratoren wählen ferner aus ihrer Mitte:

a. einen Stellvertreter des Vorsitzenden,

b. zwei Kassierer,

c. einen Deputirten für das Bauwesen,

d. einen Deputirten für das Medicinische Institut,

e. einen Deputirten in die Ständige Bibliotheks­commission,

f. zwei Deputirte zu den Pfründnerstiftungen,

g. zwei ärztliche Deputirte für das Hospital,

h. zwei Deputirte zur Beaufsichtigung des Hospitals in öconomischer Beziehung,

i. einen Deputirten als Mitkassierer der Sencken- bergschen Naturforschenden Gesellschaft,

k. ein Mitglied in den Verwaltungsrath der Palm­sonntagstiftung.

Die Wahlen sub ak können, sofern kein Widerspruch erfolgt, durch allgemeine Zustimmung stattfinden.