durch die neue Gemeindcverfassung im Jahre i»)Z 5 . Ebenso änderten sich die Rechtsverhältnisse der Stiftung durch den Verkauf des Stiftungsgeländes und die Verlegung der In­stitute im Jahre 190z und durch die Beteiligung der Stif­tung an der Gründung der Universität im Iabre isir. Auch die Folgen der Geldentwertung änderten das Rechtsverhält­nis der Stiftung zur Universität. Es ist durch den Zusatz­vertrag von 102; geregelt worden.

Um nach diesen mehrfachen Änderungen der Rechtslage ein klares Bild des derzeitigen Rechtszustandes zu geben und gleichzeitig die gemeinnützigen Aufgaben der Stiftung den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates anzupaffcn, erschien es angczeigt, unter Aufbebung früherer diesbezüg­licher Bestiminungcn die Satzung der Dr. Senckenbcrgischen Stiftung in der folgenden, vom Tage der Genehmigung an, gültigen Faffung aufzustellen: