Satzung
der D r. Senckenbergischen Stiftung, beschlossen in der Administrationssitzung vom 20. Februar 1040 und genehmigt von den Coexecutoren und den Revisoren.
Die Dr. Senckenbergische Stiftung wurde im Jahre 1765 von dem Frankfurter Arzte Dr. Johann Christian Senckenberg gestiftet und mit einer doppelten 2lufgabe betraut. Sic sollte einerseits durch ein RrankenKaus „Bür- gerhofpital" dem gemeinnützigen Zwecke der Schaffung von RrankenKausbeKandlung für bedürftige Frankfurter Bürger dienen, andererseits sollte das „Medizinische Institut", ausgerüstet mit allen Einrichtungen, die zu einer medizinischen Fakultät jener Zeit gekörten, der 2lusbildung und Fortbildung von Ärzten gewidmet sein. Beiden Aufgaben Kat die Stiftung von ikrer Gründung bis zum kcutigcn Tage nach Rräftcn gedient. Eine große Zakl namkaftcr Stiftungen aus der Bürgerschaft Frankfurts Kat die Erfüllung dieser 2lufgaben sekr gefördert.
Die Verfassung der Stiftung berukt auf den Grundsätzen, welche Senckenberg in seinem Stiftungsbrief vom ,ö 5.176z, und den Zusätzen und Erläuterungen, welche er am )6. 12. 1765 niedcrgelcgt Katte. Ergänzende 2lnweisungen für den 2lufbau und die Fükrung der Stiftung sind in Senckenbergs Monita und Notamina zusammengestellt und jeweils von der Leitung der Stiftung als Richtschnur benutzt worden. Änderungen in der rechtlichen Stellung und der Verfassung der Stiftung wurden erforderlich durch die Verfassungsänderung der Stadt Frankfurt a. M., als diese im JaKre 1866 in den preußischen Staatsverband überging, und auch