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zwischen die Vorsorge getroffen werden soll, daß den Brmid beschädigten (obgleich das Institut niemals in einer baaren Gcldkaffe, sondern das Ganze in einem bloßen Idealfond bestehen wird) die Gelegenheit zur einstweiligen Aufnahme des zum Bauen erforderlichen Kapitals ver- schaft, und die darauf fallende masigen Zinsen bis zur gänzlichen Be­richtigung dieses gesellschaftlichen Rückstandes mit ausgcschlagen werde,».

A R T I C UL U S XI.

Es sollen zwar die assekurirten Brandschaden mittelst verzins-Von Eche.

buder

lKhcr Geld-?lufnahme ohne Verzug erseht werden, gleichwohl wird Beitrags-

^ ' gelber,

die Ausschreibung der Beiträge nicht anders, als zu Ende des Monats

Novembers, und dabei nicht jedes Jahr, sondern nur auf jenen Fall

geschehen, wenn die Brandschaden sich so hoch belaufen, daß auf ein

hundert Gulden Kapital, wenigstens i oder 2 kr. repartier werden.

können»

Sobald nun die zu leistende Beitrage ausgeschrieben und kund gemacht sind: so soll von den Stadt-oder Orts-Vorstehern das auf dortigen OrtS-Anschlag ausgeschriebene SubreparlitionS-Quantum, von den eingeschriebenen Hanö-Eigenlhümcru in Zeit 4 Wochen, und (damit hiezu ein ständiger Sah vestgcseht bleibe) allenthalben den 2yteu des Monats December unfehlbar erhoben, und sogleich au das Amt gegen Interims-Quittung abgelicfert werden.