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vorhandenen Flannen heraus genonnen,oder durch solche von gerin­gerer Liohtstärke ersetzt.

In abgelaufenen Berichtsjahre erfolgte auf Grund der behörd­lichen Besohlagnahne die Abgabe säntliohen Niokel-und Alunintun- Gesohirres,des Daohkupfers und der Blitsableiter-Anlage.

Durch das dauernde Ansteigen der Kosten für säntliohe Lebens­nittel und Verbrauchs gegenstände sah sich die Adninlstration ge­nötigt eine Erhöhung der Pflegetarife eintreten zu lassen.

Es zahlen hier nach :

Kranke I. Klasse ( Einheinische ) 12,50.- /.

» il. » ( Auswärtige ) 15. »

»II. » ( Einhi^nisohe ) 6 . »

»II. » ( Auswärtige ) 7.50 »

» ( Einheinieohe ) 4. »

» ( Auswärtige ) 6 . »

Das Arnenant hat den Pflegesatz für Erwachsene von M 4.- auf M 5.-

M

und. für Kinder von 2.50 auf K 3.- erhöht.

Bach längeren Verhandlungen nit der Allgenein.Ortskrankenkasse zahlen die Krankenkassen von 1.1.18 ab M 3.50 , von 1.1.19 pb / 3. 75, und von 1.1.20 ab i 4 .. Für Mitglieder der Fanilienversiche- rung bleibt der Pflegesats von M 3.- bestehen,ebenso der für Kin­der in Höhe von K 1.50.

Der Pflegesats für Militärpersonen wurde ab 1.6.17 auf K 7.- für Offiziere und auf M 5.- für Mannsohaften erhöht.

Nach einen Erlass des Staatskonnissars für Volksernährung von 2.3.17 wurde die Versorgung der Krankenanstalten nit Lebensnittein nach einheitlichen Grundsätzen geregelt. N&nnauoh diese Regelung eine Bevorzugung der öffentlichen Krankenanstalten in Bezug auf die Zuweisung für die Zivilbevölkerung aussprioht,so blieben die Ernährimgs8ch'9ierigkciten,wohl L? der Hauptsache aus örtliohen Grür den,doch in Allgeneinen die alten. Die Versorgung der Lazarett-In­sassen durch die Militär-Verwaltung war eine erheblich bessere.

Die täglichen Durchschnittskosten für die Verpflegung und Be­handlung stellen sich in Berichtsjahr auf M 6.16, für Kopf und Tag,

gegen

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