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1) der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.,
2) die Administration der Di'. Senckenbergschen Stiftung in Frankfurt a. M.,
3) die Administration des Städelschen Kunstinstituts daselbst,
4) der Vorstand des Freien Deutschen Hochstiftes,
5) die Maurerloge zur Einigkeit daselbst,
je einen tüchtigen Mann ernennen, und daß die solcher Gestalt ernannten Mitglieder sich über die Wahl eines Vorstandes oder Obmannes und zweier weiterer Mitglieder verständigen, von denen
6) einer ein erfahrener Erzieher und Schulmann,
7) einer ein mit der Vermögensverwaltung vertrauter Geschäftsmann
sein soll.
Nachdem der Verwaltnngsrat in obiger Weise gebildet worden und am 7. Oktober 1870 sich konstituiert hatte, auch am 12. Februar 1872 die landesherrliche Genehmigung der Stiftung erfolgt und am 12. Juni 1872 das Kapital von dem Testamentsvollzieher ausgeliefert worden war, konnte am 1. Juni 1885 nach eingetretener Verdoppelung des Stiftungskapitals das erste öffentliche Ausschreiben zur Bewerbung von Pfleglingen erlassen und damit bis jetzt alljährlich fortgefahren werden. Es wurden verliehen
1885
an
14 Stipendiaten Mk.
3925,
1886
20 „ „
4625,
1887
lt
23 „ ,,
5175,
1888
24
5650,
1889
„
26
5150.
Von letzteren 26 Stipendiaten sind dem Berufe nach 12 Lehrer, 6 Künstler (Maler, Holzschneider, Ziseleure), 1 Geologe, 1 Musiker, 2 Techniker, 1 Theologe, 1 Mathematiker, 1 Gymnasiast, 1 Realgymnasiast; und der Heimat nach gebürtig aus Preußen 21, worunter Frankfurter 8, aus Hessen 1, aus Bayern 1, aus Sachsen I, aus Österreich 2.
Die Ergebnisse der bisherigen noch sehr kurzen Wirksamkeit der Stiftung können insofern als günstige bezeichnet werden, als die von den, meist durch Vermittelung der Freimaurerlogen gewonnenen, Pflegern sowie von den betr. Studienanstalten eingelaufenen