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werden, wenn die Gesellschaft verfassungsmässig aufgelöst ist. Bis zu dieser Zeit wird die Dr. Senckenbergische Stiftungs-Administration durch Mittheilung eines jährlich zu errichtenden Inventars in Ab­schrift von dem Fortgang der Gesellschaft in Erwerbung von Effecten in Kenntniss gesetzt.

II.

Organisation der Gesellschaft,

A. Von den Mitgliedern.

§ 4. Diese sind entweder hiesige oder auswärtige. Die hiesigen theilen sich in ordentliche arbeitende oder wirkliche, und in ausser­ordentliche oder Ehrenmitglieder.

§ 5. Die auswärtigen Mitglieder, welche mit dem Prädikat der correspondirenden bezeichnet werden, leisten keinen jährlichen Beitrag, sondern von ihnen werden nur wissenschaftliche Mittheilungen und Beförderung der Zwecke der Gesellschaft erwartet.

§ 6, Zum ordentlichen arbeitenden Mitgliede kann Jeder ge­wählt werden, der entweder die Naturwissenschaften als Studium betreibt oder wenigstens die wissenschaftlichen Sitzungen besuchen und bei den Sammlungen sich thätig beweisen will.

Die ordentlichen arbeitenden Mitglieder entrichten den festge­setzten jährlichen Beitrag mit einer Karolin, repräsentiren die Ge­sellschaft und machen sich zugleich verbindlich, zu dem Flor der­selben nach Kräften mitarbeitend beizutragen.

Es ist jedoch die Direction ermächtigt, solchen ordentlichen arbeitenden oder wirklichen Mitgliedern, die durch ihren Eifer und ihre Arbeiten die Zwecke der Gesellschaft besonders fordern, aus­nahmsweise den statutenmässigen Beitrag von einer Karolin jährlich zu erlassen.

§ 7. Die ausserordentlichen oder Ehrenmitglieder sind solche, welche durch Geschenke oder auf sonst eine Weise die Dankbarkeit der Gesellschaft erworben haben, auch diejenigen, welche ohne mit­zuarbeiten, den festgesetzten jährlichen Beitrag einer Karolin geben.