iS*

.y>ü

üWWDM

Abschrift aus der »Frankfurter Rundschau» vom Dienstag, den 26 . 2 . 1946

Kult u snuni s t er^um. Gr iSs-Hessen

Neue Bestimmungen für die Zulassung v_-n B idungsanstal- ten und Vereinen.

Wiesbaden, 25. Februar (DAKA). Das grosshessische Ministerium für Kultur und Unterricht gibt bekannt:

1. Alle Biidungsanstalten für Erwachsene (Volkshochschulen, Unterrichtswerke k ;nfessi >nel 1 er und parteilicher Art)-owie al Organisationen, die erzieherisch oder volksbildnerisch in der Jeffent 1 ichke-1 arbeiten wollen, sind genehmigungspflichtig. Ar ge sind in fünffacher Ausfertigung'n das zuständige Regierung: Präsidium zu richten. Ausserden ist ein sechsseitiger Fragebogc der Militärregierung für den Antragsts 1 1 er und die in den 'Orga­nisationen beschäftigten 'ehrkräftes und Angestellten beizufüge falls die betreffenden Personen von der Militärregierung noch r über;ruft worden sind. Bei bereits erfolgter Überprüfung genügt die V.;* age einer Besdhein \gung der betreffenden Militärbehörde

2. Ebens.- -sind eile Jugend-, Sp rt- und Xu"- tur- ürganisatior genehmigungspflichtig. Dasselbe^gilt auch für die Jugendabtsili gen v n Vere nen. Die Anträge für Kutur- uni Sc.,rtvereine sine fünffacher, für Jugend-Organ .sati men .. n vierfacher Ausfertigur an den Ausschuss für Kultur und Sp ,rt oder an den Jugendausschi beim zuständigen fandr.-t bz 7 . Iberbürgermei st er zu rechten. Vor den Vorstandsmitgliedern müssen ausserdem sechsseitige Frageb^gc der Militärregierung beigefügt'werden. Für bereits von der Mil tärragiernng überprüfte F-»rs -nen gelten di - gl s; chen Bestimmuni wie unter 1 .

3. Ali® von 1 -.ka 1 en Mi 1 itärbehürden zugelassenen, über vom Kultusministerium noch nicht genehmigten reanisationen und Bil dungsanstal t i-n für Br wach sene müssen sieh beim Ku^tusmin steril registrieren lassen.