14. 3. 45

Herrn Professor Dr. R. Iräusei n beriais .

Lieber Herr Häusel !

Besten Hanl: für Ihren Brief vom 12.3. 45. Die Hiegssahädenamt-/y^elegenheit ist immer noch nicht erledigt.

Der Vertreter des Reichsinteresses hat sich nun nach zwei Bespre­chungen beraüssigt gefühlt, das Gutachten eines Juristen einzuholen. Fernmündlich wurde zuerst von Herrn Pappert und dem. Bearbeiter des Antrages gesagt, dass der Jurist bereits unterrichtet sei.

Als ich dann nach dem Hamen des Juristen fragen Hess, fragte man nach dem Grund und ,r empfahl von einer Anfrage abzusehen.

Ich schiiesse daraus, dass der Jurist noch nicht verständigt war. Leider kam dann der Angriff auf Frankfurt dazwischen, sonst hätte ich den Herrn, der leider nur über das Amtsgericht in Bergen zu erreichen ist, doch angerufen.

Die Erledigung der Volksstürm-Angelegenheit in unserem Sinne ist mir von dem zuständigen Sachbearbeiter zuge­sagt worden. Damit ist doch n.F. alles in bester Ordnung.

Sollte irgend etwas kommen, so bitte ich sofort um Ihren Anruf, damit ich nochmals in Frankfurt vorstellig werden kann. Ich nehme aber an, dass keine Einberufung auf Grund der eingereichten Be­scheinigungen erfolgen wird.

liegen der niete für Herrn Seum habe ich bereits