Goethe-Schule Frankfurt a.M.
Frankfurt a.M., den 25.9.45
Das Stadt. Schulamt verlangt, um die Bezahlung der eingesetzten Lehrkräfte, soweit sie Pg. ab 1.5.1937 sind, zu regeln, eine Aufstellung der wirklich geleisteten Arbeitsstunden.
Zur Feststellung der Arbeitsleistung des Herrn Studienrats Prof.Dr.Kräusel bitte ich um Übersendung einer Bescheinigung, aus der die Arbeitszeit des Herrn Prof.Kräusel hervorgeht, zwecks Weiterreichung an das Schulamt. ~ ' " ' '
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die Universität Frankfurt a.M. Personalsteile
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Der stellvertretende Leiter der Goethe-Oberschule:
Oberstudienrat