Goethe-Schule Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 25.9.45

Das Stadt. Schulamt verlangt, um die Bezahlung der ein­gesetzten Lehrkräfte, soweit sie Pg. ab 1.5.1937 sind, zu regeln, eine Aufstellung der wirklich geleisteten Arbeitsstunden.

Zur Feststellung der Arbeitsleistung des Herrn Studien­rats Prof.Dr.Kräusel bitte ich um Übersendung einer Bescheinigung, aus der die Arbeitszeit des Herrn Prof.Kräusel hervorgeht, zwecks Weiterrei­chung an das Schulamt. ~ ' " ' '

.au

*- (y

An

die Universität Frankfurt a.M. Personalsteile

- 3 OKI 45

Der stellvertretende Leiter der Goethe-Oberschule:

Oberstudienrat