Verkaufsbedingungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Sitz unserer Hauptverwaltung Frankfurt a. M., oder der liefernden Geschäftsstelle bzw. Tochtergesellschaft.
2. Durch Annahme unserer Rechnung verpflichten Sie sich, die von den Fabrikanten vorgeschriebenen Verbraucherpreise einzuhalten, die Verkaufsbedingungen der Fabrikanten zu beachten und die Waren nur im eigenen Einzelhandelsgeschäft abzugeben.
3. Die von uns zu Inlandspreisen gelieferten Waren dürfen weder mittelbar noch unmittelbar dem Auslande zugeführt werden.
4. Eigentumsvorbehalt: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren sowie an den etwa aus deren Verarbeitung entstehenden neuen Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen und eines sich etwa zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos aus dem Kontokorrentverhältnis vor.
Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der WeiterveräußerOng oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden und entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner Forderung gegenüber dem Verkäufer vertragsgemäß nachkommt.
Der Käufer hat dem Verkäufer die Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware und die aus der gelieferten Ware etwa neu entstandenen Waren gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf dessen Verlangen den Versicherungsabschluß nachzuweisen. Der Käufer hat die von ihm mit Rücksicht auf die Zession für den Verkäufer ein- gezogenen Beträge sofort an den Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderungen fällig sind. Auch soweit der Käufer dieser Verpflichtung nicht nochkommt, stehen die eingezogenen Beträge dem Verkäufer zu.
5. Bei Reklamationen bitten wir stets die Nummer der betreffenden Rechnung anzugeben, evtl. Packzettel oder Lieferschein beizufügen.