Allgemeine* Verkaufsbedingungen.

1. Preise. Alle Preise verstehen sich in Reichsmark und gelten ab Fabrik, ausschließlich Verpackung. Vereinbarte Preise gelten nur für

den Jeweils abgeschlossenen Auftrag.

Die Preise haben ausschließlich für Verkauf und Weiterverkauf Innerhalb Deutschlands bzw. der deutschen Zollgrenzen Galligkeit, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind. Die Nichteinhaltung dieser Bedingung berechtigt- uns, vom Lieferungsvertrag zurückzufreten, ohne daß Irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

2. Lieferung. Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber nicht verbindlich. Die Lieferzeit läuft vom Tage der

geklärten Bestellung. Die Anzeige der Versandbereitschaft (d. h. Verladebereitschaft ab VersandstelieJ Ist der Lieferung dleichzuachten. Teillieferungen sind uns gestattet. - , \ . J

3. Versand. Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zum Versand.- Ohne bestimmte Vorschrift erfolgt der Versand stets nach bestem Ermessen. Eine Verantwortung für billigste Beförderung wird nicht übernommen.

4. Verpackung. Verpackung wird zum Selbtkostenprels berechnet. Bahnkisten werden, falls Rücksendung Innerhalb 30 Tagen spesenfrei nach Station Frankfurt a. M.-Hauptgüterbahnhof erfolgt, zu 8 /j des berechneten Wertes zurückgenommen. Die Kisten müssen in gutem Zustande sein, unser Original-Signum tragen und das volle Packmaterial enthalten. Bei Fehlen des Packmaterials werden nur 50 °/ 0 des Verpackungswertes gutgeschrieben. Kisten mit geändertem Original-Signum können nicht gutgeschrieben werden, Verpackung von Post­sendungen wird nicht zurüakgenorppien.

5. Zahlung. Die Zahlung hat spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum bar ohne Jeden Abzug zu erfolgen. Be! Überschreitung des Zah­lungszieles werden unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer .Rechte die Kosten und Zinsen, die von den Banken für ungedeckte Kredite beredinet werden, vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Eingangs In Anrechnung gebracht. Einer besonderen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Sofern es uns notwendig erscheint, sind wir berechtigt, jederzeit vor Absendung der Ware Vorauszahlnng der Fakturen­beträge zu verlangen. Wenn die Vorauszahlung nicht In der gestellten Frist oder nicht ausreichend erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteres von dem Liefervertrag zurückzutreten. Von Firmen, die uns nicht näher bekannt sind, erbitten wir bei Bestellung Angabe von Referenzen oder Zahlung vor Versand .öder- die. .Erlaubnis,, den Versand unter Nachnahme vorzunehmen. Für Wechsel auf deutsche Nebenplätze und das Ausland übernehmen wir keine Verantwortung für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.

6. Einwendungen, Gewährleistung. Einwendungen irgendwelcher Art können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie Innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware unter Einsendung des Packzettels erfolgen. Eine Gewähr wird auf die Dauer von 12 Monaten vom Tage des Versandes an soweit übernommen, als wir uns verpflichten, Fehler, die bei sachgemäßer Montage und Behandlung Infolge mangelhaften Materials an unseren Leuchten entständen, sind, unentgeltlich zu beheben. Hierbei ist Voraussetzung, daß die Rücksendung des bean­standeten Materials an uns nach Vereinbarung erfolgt. Weltergehen'de Schadenersatzansprüche sind vertragsmäßig ausgeschlossen,

7. Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streik und Aussperrungen, Kriegsfall und Mobilmachung rechnen, Betriebsstörungen gleichviel, aus welcher Ursache, verspätete oder ungenügende Wagenstellung, Sperrung von Eisenbahnlinien oder andere Ursachen, berechtigen uns zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferungsverbindlichkeiten, Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

8. Bruch. Für Irgendwelchen Bruch auf dem Transport wird kein Ersatz geleistet. Bel Inlandsaufträgen sind wir auf Antrag bereif, unter Anrechnung von 1 °/ 0 auf den N'etto-Rechnungswert sämtlicher Lieferungen das Bruchrlsfko in der Welse zu decken, daß wir bei nach­gewiesenem Transportbruch die zerbrochen angekommenen Teile kostenlos ersetzen. Die Bruchreklamationen Sind sofort nach Erhalt der Ware einzureichen und der festgeslellte Bruch auf dem Jeder Sendung beiliegenden Packzettel zu bescheinigen. Alie weiteren Spesen, wie Fracht bzw. Porto- sowie Verpackungsspesen für diese Ersatzlieferung gehen zu Lasten des Empfängers.

9. Maße, Gewichte und Abbildungen. Angegebene Maße und Gewichte sind Immer nur als annähernd anzusehen und In keiner Weise verbindlich. Ebenso sind die Abbildungen für die Lieferung nicht bindend« Konstruktionsänderungen bleiben Vorbehalten. Nachdruck der Abbildungen Ist ohne unsere schriftlich erteilte Erlaubnis nicht gestattet. Die Verwendung unserer Abbildungen bzw. Bildstöcke ln fremden Listen kann nur dann erlaubt werden, wenn die Verpflichtung übernommen wird, alle mit unseren Abbildungen dargestellten Fabrikate ausschließlich von uns zu beziehen, andernfalls steht uns das Recht zu, die Entfernung unserer Abbildungen aus den betreffen­den Listen zu fordern.

10. Sonderhorsteilung. Be! der Lieferung besonders anzufertigender Gegenstände wird ein Spielraum In der Stückzahl ausbedungen, d. h. eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 0 /q. Bel Sonderangeboten gelten die abgegebenen Preise lediglich dann, wenn die ange­fragten und der Kalkulation zugrunde gelegten Mindestmengen bestellt werden, andernfalls treten entsprechende Aufschläge ein.

11. Rückware. Rücksendungen können nur dann gutgeschrieben werden, wenn solche spätestens 6 Wochen nach Lieferung erfolgen und wir der Rücknahme zugestimmt haben. Um einen Teil der uns durch Lieferung und Rücknahme erwachsenden Kosten zu decken, werden neben den Rückfrachtspesen und Aufarbeitungskosten 10% vom Wert für Regiespesen gekürzt. Die für die Hergabe von Probeieuchten bestehen­den Sonderbestimmungen werden hierdurch nicht berührt.

12. Eigentumsrecht. Die Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Für den Fall des Weiterverkaufs als Einzellieferung oder als Teil einer Gesamtlieferung zu besonders ausgeworfenen Preisen tritt der Besteller seine künftigen Kaufpreisforderungen sicherungshalber an den Lieferer ab.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Frankfurt a. M. Dies gilt auch bezüglich etwaiger an ZahLungsstatt ange­nommener Wechsel und Schecks, die bei Fälligkeit eingekiagf werden müssen. *

14. Andere Bedingungen als die vorstehenden bedürfen für jeden Fall besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Dr.-Ing. Schneider & Coi

Lichttechnische Spezialfabrik Frankfurt a. Main Rebsföckerstraße 55