12.7. 46

Firma

Karl Kotz, Schlosserei

Frankfurt a.Uain

Winselt Strasse ~27

Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen die Rechnung vom 24.6.46 erneut zurüerreichen mit dem Bemerken, dass sie auch, in dieser Formulierung von dem Städt.Rechnungsprüvfnngsamt, dem unse­re Kassenführung untersteht, beanstandet werden wird. Es fehlt vor allem die Angabe, in welcher Zeit (Datumsangabe) die Arbei­ten ausgeführt worden sind. Auch müssten stunden-Nachweise bei­gefügt werden. Weiterhin ergibt sich bei Ausrechnung des Arbeits­lohnes für die aufgeführten Stunden bei Anwendung der uns fern­mündlichen ?,ufg eg ebenen Stundensatze ein Betrag von RM 2147,3° und nicht wie Sie angeben ein solcher von Rm. 2196,9°.

Um uns sowohl als auch Ihnen Unannehmlichkeiten von Seiten unserer städtischen Aufsichtsbehörde zu ersparen, bitten wir Sie, die Rechnung noch einmal nach den angegebenen Gesichtspunkten auf zustellen.

Hochachtungsvoll I SEKCKEKBERGTSCHE MATURFGRSCHENDE

GESELLSCHAFT