12.7. 46
Firma
Karl Kotz, Schlosserei
Frankfurt a.Uain
Winselt Strasse ~27
Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen die Rechnung vom 24.6.46 erneut zurüerreichen mit dem Bemerken, dass sie auch, in dieser Formulierung von dem Städt.Rechnungsprüvfnngsamt, dem unsere Kassenführung untersteht, beanstandet werden wird. Es fehlt vor allem die Angabe, in welcher Zeit (Datumsangabe) die Arbeiten ausgeführt worden sind. Auch müssten stunden-Nachweise beigefügt werden. Weiterhin ergibt sich bei Ausrechnung des Arbeitslohnes für die aufgeführten Stunden bei Anwendung der uns fernmündlichen ?,ufg eg ebenen Stundensatze ein Betrag von RM 2147,3° und nicht wie Sie angeben ein solcher von Rm. 2196,9°.
Um uns sowohl als auch Ihnen Unannehmlichkeiten von Seiten unserer städtischen Aufsichtsbehörde zu ersparen, bitten wir Sie, die Rechnung noch einmal nach den angegebenen Gesichtspunkten auf zustellen.
Hochachtungsvoll I SEKCKEKBERGTSCHE MATURFGRSCHENDE
GESELLSCHAFT