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Die Wirtschaftskurve

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Werberatbestimmungen: Ziffer 12 II: Die Rechnung ist inner­halb 30 Tagen nach Empfang zu be­zahlen, sofern nicht kürzere Zahlungs­fristen vereinbart sind.

Senckenbergische

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Ziffer 13: Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 1 v. H. über Reichsbankdiskont sowie Einziehungskosten berechnet; der Ver­leger kann die Ausführung des Auf­trages bis zur Bezahlung zurückstellen.

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Wir nehmen an, daß die Begleichung der unten angeführten Anzeigen-Rechnungen Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit ent­gangen ist. Da wir streng an die Bestim­mungen des Werberates gebunden sind, können wir Ihnen keine längere Zahlungs­frist gewähren und bitten um Ihre Über­weisung in den nächsten Tagen.

Wir stehen gern zu Ihren Diensten und t begrüßen Sie

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