Betr .: Erstattung von Luftschutzkosten für bauliche Luft Schutzanlagen im Natur-Museum Senckenberg.

Ffra., den 9.9.1945

Herrn Ußiversitätsbauraeister Feuerbach

Hier

zurückgereicht.

Nahezu sämtliche Bauarbeiten für Schaffung von baulichen LuftSchutzmannahmen in den Kellerräumen des Senckenbergischen Museums waren vor dem September 1942 - E.S.Betrieb der Univer- sität - zur Ausführung gekommen.

Bei Herstellung der L.S.R.wurde darauf Bedacht genommen, daN die Schutzräume für Fersonal, Studenten, Besucher und Stras- senpassanten gleichzeitig mit zum Schutze der wertvollen Samm­lungen verwendet werden konnten.

Der Sicherheit der Besucher ist hierbei in jeder Hihsicht Rechnung getragen worden.

Die Angabe der notwendigen und erforderlichen baulichen

Maßnahmen für den L.S.R. erfolgte vor dem l.Juli 1943 durch den Unterzeichneten als Gruppenbauberater des R.L.B. und nach dem 1.7.1943 ebenfalls durch den Unterzeichneten als Stellv, des Herrn Baurat Keller für den ges. privaten Luftschutz.

Nach dem L.S.Führerprogramm V/XIIa 7.17.(M) werden die

Kosten vom L.S.R. jeder Art bis und seit dem 1.7.1944 vom Reich ersetzt.

Die Best, bezieht sich in erster Linie auf vorschrifts­

mäßige Kellerausbauten einschl. von Verbindungsgängen zwischen den Häusern sowie Verbesserungen, auch wenn sie über die in dem Luftschutzbest, zu IX.D.V.O. zum L.S.Gesfeiz festgesetzten Min­destforderungen hinausgehen.

Diese Best, war bis Anfang April 1945 gültig und können daher unbedenklich auf den gestellten Antrag vom 7.5.1945 An­wendung finden.

Die Prüfung der Rechnungen ergab, daß ein großer Teil der ausgeführten Arbeiten im Verhältnis zu den aufgewendeten Kosten keine Schutzwirkung bieten und infolgedessen unberück­sichtigt bleiben müssen.

Es handelt sich hier um einen Betrag von 3.006.07 RMk. Dieser Betrag von der Gesamtsumme abgezogen ergibt

einen Betrag von 8.779,18 RMk. ,

11.785,25 RMk. 3.006.07 »

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der zurückerstattet werden kann

gez.: Grosser, Mag.Baurat i.R beglaubigt i