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Das Fernsprechamt hat gewissen Fernsprechteilnehmern zur Führung von Fern- ^ ^gesprächen in kriegs-, wehr- oder lebenswichtigen Angelegenheiten eine Kwl- ^ ^ Nummer zugeteilt. die zur Führung von Kwl-Gesprächen berechtigt. Kwl-Gespräche ^ x werden mit Vorrang vor den dringenden und gewöhnlichen Privatgesprächen ver- mittelt. Der Vorrang der Kwl-Gespräche wird jedoch vereitelt, wenn sich die ^ Fernsprechteilnehmer keine Beschränkung auferlegen und ihre Kwl-Gespräche auf die weniger wichtigen geschäftlichen oder privaten Ferngespräche ausdehnen oder sogar ihre Kwl-Nummern von anderen nichtberechtigten Teilnehmern mitbenutzen ^ lassen. Die Deutsche Reichspost hat festgestellt daß Fernsprechteilnehmer, denen

^ die Berechtigung zur Führung von Kwl-Gesprächen gegeben worden ist. ihren

^ Fernsprechanschluß unter mißbräuchlicher Benutzung der Kwl-Nummern Geschäfts-

| freunden und Nachbarn zur Führung von Kwl-Gesprächen überließen. Solche

^ M ißbräuche sind von der Deutschen Reichspost leicht festzustellen, sie werden in

* Zukunft als Sabotage an den allgemeinen Kriegsanftrengungen gewertet und

^ geahndet. Es versteht sich von selbst, daß auch schon in leichteren Fällen un-

nachsichtlich mit dem Entzug der Kwt-Berechtigung und des Fernsprechanschlusses ^ vorgegangen wird.

nur selten und nur für kriegswichtige Zwecke, nur selbst, die Berechtigung ist Dir gegeben und nicht anderen. Damit hilfst Du dem Volke und bewahrst Dich vor Schaden.

Darum benutze Kwl

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