Das Fernsprechamt hat gewissen Fernsprechteilnehmer zur Führung von Ferngesprächen in kriegs-, wehr- oder lebenswichtigen Angelegenheiten eine Kwl- Nummer zugeteilt, die zur Führung von Kwl-Gesprächen berechtigt. Kwl-Gespräche werden mit Vorrang vor den dringenden und gewöhnlichen Privatgesprächen vermittelt. Der Vorrang der Kwl-Gespräche wird ledoch vereitelt, wenn sich die Fernsprechteilnehmer keine Beschränkung auferlegen und ihre Kwl-Gespräche auf die weniger wichtigen geschäftlichen oder privaten Ferngespräche ausdehnen oder sogar ihre Kwl-Nummern von anderen nichtberechtigten Teilnehmern mitbenutzen lassen. Die Deutsche Reichspost hat festgestellt daß Fernsprechteilnehmer, denen die Berechtigung zur Führung von Kwl-Gesprächen gegeben worden ist. ihren Fernsprechanschluß unter mißbräuchlicher Benutzung der Kwl-Nummern Geschäfts- tteunden und Nachbarn zur Führung von Kwl-Gesprächen überließen. Solche Mißbräuche sind von der Deutschen Reichspost leicht festzustellen, sie werden in Zukunft als Sabotage an den allgemeinen Kriegsanstrengungen gewertet und geahndet. Es versteht sich von selbst, daß auch schon in leichteren Fällen un- nachfichtlich mit dem Entzug der Kwl-Berechtigung und des Fernsprechanschlusses vo.gegangen wird.
t f nur fette« und nur für kriegswichtige Zwecke,
Darum benutze Kwl ,, ut die Berechtigung ist Dir gegeben und nicht
• anderen. Damit hilfst Du dem Volke und bewahrst Dich
vor Schaden.