Lieferbedingungen
1. Preisangebote.
Preisangebote werden in Reichsmark abgegeben; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Druckerei.
2. Zahlungsbedingungen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Reichsmark zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum kann ein Skonto bis zu 2 Prozent gewährt werden.
Beträge für Einzelaufträge bis zu 50 RM sind bei der Lieferung zahlbar. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
Die Annahme von Wechseln unterliegt besonderer Vereinbarungen. Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers.
Bei größeren Aufträgen werden der geleisteten Arbeit entsprechend Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert. Wenn Papier oder Sondermaterialien von der Druckerei bereitgestellt werden, hat hierfür sofort Zahlung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent über Reichsbankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei der Druckerei eingeht, als Zahlungseingang.
Bei Zeitschriften: Abrechnung jeder Nummer; bei Zeitungen: wöchentliche Abrechnung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Reichsmark zu erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für Lieferung und Zahlung ist der Druckort.
4. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Druckerei. Forderungen aus der Weiterveräufjerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden der Druckerei zur Sicherung ihrer Forderung abgetreten.
5. Lieferungen
gelten frei Haus bzw. Bahnstation des Druckortes, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6. Für Überschreitung der Lieferfrist
ist die Druckerei nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist.
7. Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Die Druckerei hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Druk- kerei beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind.
8. Vom Auftraggeber beschafftes Material,
gleichviel welcher Art, ist der Druckerei'frei Haus zu liefern.
9. Verpackung
wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustande frei Druckerei innerhalb 4 Wochen erfolgt, zu zwei Dritteln des berechneten Preises gutgeschrieben.
10. Proben und Entwürfe
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
11. Das Urheberrecht
und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen u. dergl. verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung der Druckerei.
Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der Druckerei nicht zulässig.
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Prägeplatten, Stanzen u. dgl. bleiben Eigentum der Druckerei, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben und bezahlt sind.
Druckplatten, Matern, Negative u. dgl. sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche Eigentum der Druckerei.
Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Druckerei keine Haftung.
12. Feuerversicherung.
Wenn die der DiückeVei übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere oder lagernden Drucksachen gegen Feuersgefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Hierfür wird die Feuerversicherungs-Genossenschaft für das Buchgewerbe, Leipzig, empfohlen.
13. Satzfehler
werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von den Setzern nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
14. Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu rüfen und der Druckerei druckreif erklärt zurückzugeben, ie Druckerei haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung.
Bei kleineren Druckaufträgen ist die Druckerei nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
15. Mehr- oder Minderlieferung.
Im allgemeinen liefert die Druckerei die volle vorgeschriebene Auflage, sofern sie über den nötigen Papier- zuschutz verfügt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 Prozent abzunehmen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben- und bei besonders schwierigen Drucken auf 10 Prozent.
16. Periodische Arbeiten.
Aufträge auf regelmäfjig wiederkehrende Druckarbeiten, für die weder eine Kündigungsfrist noch ein bestimmter Endtermin vereinbart ist, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schlutz eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag mehr als 500.— RM beträgt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluß eines Kalender- viertefjahres.
17. Das Auflagernehmen von Druckarbeilen,
das Stehenlassen des Satzes und das Aufbewahren von Druckplatten aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.
18. Betriebsstörungen
— sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist — verursacht durch Krieg, Kohlen- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
19. Verpackungsmaterial und Abfälle.
Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum der Druckerei.