DR. RASOR DR. WILHELMI
DR. FLESCH DR. WEDESWEILER
. FRANKFURT A. M.. $ n TJ_ . 48
Böroonschrift jeüMw4i k <leF*Rej)iibhK 17-517
Rechtsanwälte und Notare
Dr.Ha/Ar
zugelassen bei den Gerichten in Frankfurt a. M.
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Herrn
Fernsprecher /6044/ 4 5
'J 747 54
Prof.Br.Robert Mertens, Senckeribergische Naturforschende
Gesellschaft,
Prsnkfurt/M. Senckenberg Anlage
Lieber Herr Prof.Mertens !
Unter Bezugnahme auf unsere wiederholten Hüokspraohen übersende ioh Ihnen in der Anlage einen völlig neu gefassten Entwurf Ihres Anstellungsvertrages. loh glaube, dass nunmehr sämtliche abgesproohenen Punkte eingearbeitet sind und Ihren Wünschen einerseits weitgehend Rechnung getragen vurde, andererseits im Rahmen des möglichen, absolute Klarheit über die beiderseitigen Rechte und Pflichten geschaffen ist.
Ich bemerke noch, dass die Pr-?ge der Koordinierung bzw.
Subordinierung der Verwaltungsorgane der 3NG,hier insbesondere das Verhältnis gesohäftsführender Direktor - Museumsdirektor, nicht im Rahmen des Anstellungsvertrages geregelt werden kann, sondern im Rahmen einer evtl, von der Direktion zu gebenden deschäftsOrdnung für die Verwaltung der SNG und ihrer Einrichtungen. Ich würde die Aufstellung einer solchen Geschäftsordnung nicht für unzweckmässig halten und erwarte gegebenenfalls einen, von den Herren der Verwaltung gemeinsam auszuarbeitenden Entwurf zur Prüfung und späteren Vorlage an die Direktion, nach selbstverständlicher vorheriger Fühlungnahme mit dem Herrn 1.Direktor über die Zweckmässigkeit einer solchen Massnahme