fjäri5 Offert franfifurt a.TTl
Anlage zu meinem Schreiben an die Sencken-
bergische Naturforschende Gesellschaft zu
Frankfurt am Main vom 1»März 1948«
fiumbolfct-Straße 5
ERKLÄRUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE MEINER EHRENAMTLICHEN MITARBEIT
IM NATURMUSEUM SENCKSNBERG ZU FRANKFURT AM MAIN.
Nach reiflicher Überlegung habe ich mir fest vorgenommen, mit Wirkung vom I.Juni 1947 ab der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft zu Ffm. ehrenamtlich zu helfen, indem ich
1. ) allwöchentlich vier Stunden Kopfarbeit zuhause, im Museum
oder anderswo für die Gesellschaft leiste, derart, daß mir ein Abteilungsleiter- des Museums, den ich mir auswähle, geeignete Arbeiten überträgt, die ich zu einer von mir zu bestimmenden Zeit gewissenhaft und sorgfältig ausführe. In Frage kommen hierfür alle geistigen Arbeiten, zu denen ich talentiert und wissensmäßig fähig bin, z.B.: Abschriften, Statistiken, Berechnungen, Korrekturen, deutsch-englische und englisch-deutsche Übersetzungen, Aufsätze, Experimente, Zeichnungen usw. -
2. ) allmonatlich am ersten Sonntag jeden Mopats von 10 bis 13 Uhr
im Museum Kurzführungen für die Besucher abhalte. Solange Kurzführungen noch nicht möglich sind, bin ich stattdessen bereit, am ersten Sonntag jeden Monats von 9 bis 13 Uhr den Aufsichtsdienst zu übernehmen. Sobald jedoch Führungen möglich sind, scheide ich aus dem Aufsichtsdienst aus.
-Falls ich durch Krankheit oder Abwesenheit von Ffm. vorübergehend an der Erfüllung meiner Verpflichtungen verhindert werden sollte, so will ich diese bis zu einem Umfang von drei Monaten (also dreimal Sonntagsdienst und dreizehnmal vier Stunden Kopfarbeit) nachholen.
Meine ehrenamtliche Mitarbeit im Naturmuseum .Senckenb erg. endet entweder a) durch meinen Tod
durch Invalidität, Krankheit oder Altersschwäche durch Wohnsitzverlegung von mehr als 50 km durch Kündigung aus triftigen Gründen.
oder
oder
oder
Unter triftigen Gründen verstehe ich z.B. Übereignung des Museums an Stadt oder Staat; unerwünschte Satzungsänderungen der Gesellschaft; Mißstände in der Verwaltung, für deren Beseitigung ein Mitgliederbeschluß nicht erwirkt werden kann, usw.
In den Fällen b) bis d) werde ich die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft schriftlich von der Beendigung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit im Naturmuseum Senckenberg in Kenntnis setzen.
Frankfurt am Main, den 1.März 1948
Mitglied Nr.2173 seit 1940.