fjäri5 Offert franfifurt a.TTl

Anlage zu meinem Schreiben an die Sencken-

bergische Naturforschende Gesellschaft zu

Frankfurt am Main vom 1»März 1948«

fiumbolfct-Straße 5

ERKLÄRUNG ÜBER DIE GRUNDSÄTZE MEINER EHRENAMTLICHEN MITARBEIT

IM NATURMUSEUM SENCKSNBERG ZU FRANKFURT AM MAIN.

Nach reiflicher Überlegung habe ich mir fest vorgenommen, mit Wirkung vom I.Juni 1947 ab der Senckenbergischen Naturforschen­den Gesellschaft zu Ffm. ehrenamtlich zu helfen, indem ich

1. ) allwöchentlich vier Stunden Kopfarbeit zuhause, im Museum

oder anderswo für die Gesellschaft leiste, derart, daß mir ein Abteilungsleiter- des Museums, den ich mir auswähle, ge­eignete Arbeiten überträgt, die ich zu einer von mir zu be­stimmenden Zeit gewissenhaft und sorgfältig ausführe. In Frage kommen hierfür alle geistigen Arbeiten, zu denen ich talentiert und wissensmäßig fähig bin, z.B.: Abschriften, Statistiken, Berechnungen, Korrekturen, deutsch-englische und englisch-deutsche Übersetzungen, Aufsätze, Experimente, Zeichnungen usw. -

2. ) allmonatlich am ersten Sonntag jeden Mopats von 10 bis 13 Uhr

im Museum Kurzführungen für die Besucher abhalte. Solange Kurzführungen noch nicht möglich sind, bin ich stattdessen bereit, am ersten Sonntag jeden Monats von 9 bis 13 Uhr den Aufsichtsdienst zu übernehmen. Sobald jedoch Führungen möglich sind, scheide ich aus dem Aufsichtsdienst aus.

-Falls ich durch Krankheit oder Abwesenheit von Ffm. vorübergehend an der Erfüllung meiner Verpflichtungen verhindert werden sollte, so will ich diese bis zu einem Umfang von drei Monaten (also drei­mal Sonntagsdienst und dreizehnmal vier Stunden Kopfarbeit) nach­holen.

Meine ehrenamtliche Mitarbeit im Naturmuseum .Senckenb erg. endet entweder a) durch meinen Tod

durch Invalidität, Krankheit oder Altersschwäche durch Wohnsitzverlegung von mehr als 50 km durch Kündigung aus triftigen Gründen.

oder

oder

oder

Unter triftigen Gründen verstehe ich z.B. Übereignung des Museums an Stadt oder Staat; unerwünschte Satzungsänderungen der Gesell­schaft; Mißstände in der Verwaltung, für deren Beseitigung ein Mitgliederbeschluß nicht erwirkt werden kann, usw.

In den Fällen b) bis d) werde ich die Senckenbergische Naturfor­schende Gesellschaft schriftlich von der Beendigung meiner ehren­amtlichen Tätigkeit im Naturmuseum Senckenberg in Kenntnis setzen.

Frankfurt am Main, den 1.März 1948

Mitglied Nr.2173 seit 1940.