G. August IS32

Sehr geehrter Herr Professor!

Die verschiedenen Einladungen der Stadt zur Verfassungs­feier und zu den G^ethefeiern sollen möglichst schon vor dem 12. August erledigt werden, ö. h. Beteiligung soll "bis dahin gemeldet werden. In der Annahme, dass Sie als Vertreter der Gesellschaft an der einen oder anderen Feier teilzunehmen Lust haben, gehen Ihnen hier die beiden Einladungen zu. Wenn Sie sie etwa nicht gebrauchen sollten, wäre ich für ganz gelegentliche Bückgabe zu den Akten dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

Ihre ergebene

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