FRANKFURTER FREIMAURERLOGEN

THEATER-GEMEINDE

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Betr. Abonnement der Frankfurter Freimaurer­logen für das Opern- und Schauspielhaus in der Spielzeit 1926A7.

Frankfurt a. M., den 25. April 1926.

All die verehrten Mitglieder der Frankfurter Freimaurerlogen!

D ie Stiftung der Frankfurter eklektischen Freimaurerlogen zur Förderung geistiger Bil­dung lädt, wie in den vergangenen Jahren, auch in diesem Jahre zur Beteiligung am Theater-Abonnement ein.

Die günstigen Erfahrungen, die die Logenmitglieder mit diesem Abonnement machten, haben uns veranlaßt, die Beibehaltung dieser Einrichtung bei der Direktion der Städtischen Bühnen auch für die Spielzeit 1926/27 zu erwirken und im Einverständnis mit den Städtischen Bühnen sogar eine Erweiterung ins Auge zu fassen.

VV ie seither, erstreckt sich das Abonnement auf Opern- und Schauspielhaus. Die Bedingungen und Vorteile bleiben fast unverändert, weshalb demalten Stamm noch zahlreiche weitere Abonnenten sich anschließen werden. An dem Abonnement können sich nicht nur Logen­mitglieder, sondern auch deren Angehörige und Freunde beteiligen.

Die seither abonnierten Plätze bleiben den Inhabern bis zum 51. Mai sichergestellt. Die­jenigen Abonnenten, die bis dahin ihr Abonnement unter Benützung des beifolgenden For­mulars nicht erneuerten, müssen damit rechnen, daß ihre Plätze an einen anderen der zahlreich vorhandenen Interessenten weitergegeben werden.

Die Auswahl der Vorstellungen erfolgt nach dem bisherigen Verfahren, unter Mitwirkung unserer Vertrauensleute. Jeder Abonnent erhält monatlich eine Opern- und zwei Schau­spiel-Vorstellungen. Wiederholung ein und derselben Vorstellung innerhalb des Abonnements soll auch in der neuen Spielzeit nicht erfolgen. Es wird vielmehr auch in Zukunft für die abwechslungsreichste künstlerische Ausgestaltung der Abonnements-Vorstellungen gesorgt. Es sei auch diesmal wieder darauf hingewiesen, daß die Uebernahme eines Abonne­ments zur Beibehaltung während der ganzen Spielzeit verpflichtet.

Infolge der durch die Zeitverhältnisse bedingten Erhöhung der sozialen Zuschläge auf die Kassen- und sonstigen Preise sind auch wir genötigt, eine kleine Preiserhöhung eintreten zu lassen. Die einmalige Einschreibegebühr beträgt statt seither 4 M. jetzt 6 VI. Dagegen fällt die bisherige Sozialabgabe von 3 VI. fort. Die Stiftung bringt dabei in Erinnerung, daß Alle, welche an dem Abonnement teilnehmen, nicht nur den Vorteil eines erheblich verbilligten Theaterbesuches genießen, sondern mit diesem, für den Einzelnen geringen Betrage auch zu dem der Allgemeinheit zu Gute kommenden Zwecke der Stiftung beitragen. Die Abonnementspreise für die Spielzeit 192627 für je 1 Opern- und 2 Schauspiel Vor­stellungen in einem Monat betragen demnach:

Parkett, Parkett-Balkon-Prosceniumslogen,

Parkett-u. Balkonlogen monatl. M. 15.

Parterre und I. Rang . II. Rang Mitte . . .

10 8.50

II. Rang Seite

III. Rang Mitte III. Rang Seite

monatl. M. 7. ., 5.50 .. 4.50