Bedingungen für die Lieferung und Verwendung unserer Erzeugnisse

Allgemeines. Mit dem Erwerb unserer Schriften, Einfassungen, Druck­stöcke usw. erwirbt nur der Käufer das Recht, sich ihrer für alle typo­graphischen Zwecke, das heißt für den eigentlichen Buchdruck bzw. Hochdruck, zu bedienen. Das Recht des Käufers umfaßt diejenigen Vervielfältigungen durch Stereotypie, Galvanoplastik und andere Ver­fahren, die sich aus der Art derTechnik der im Hochdrude, insbesondere bei Zeitungsdruck verwendeten Maschinen iRotationsmaschine usw.) ergeben. Ebenso eingeschlossen in die Käuferrechte sind diejenigen Vervielfältigungen durch Stereotypie, Galvanoplastik und ähnliche Verfahren, die der Käufer durch unmittelbare Vervielfältigungen eines vollständigen Satzes (nicht einzelner Satzelemente I) zum Zwecke, der schnelleren und wohlfeileren Herstellung der anzufertigenden Ar­beiten vornimmt. Diese Vervielfältigungen dürfen nur für die Zwecke des eigenen Betriebes erfolgen.

Nicht gestattet ist:

1. die Vervielfältigung der erworbenen Schriften, Einfassungen und Drudestöcke mittels Matrizenguß auf Gießmaschinen oder mittels anderer Vervielfältigungsapparate und Verfahren, sei es, daß diese Vervielfältigungen im eigenen oder im fremden Betriebe, für eigenen Bedarf oder zur Abgabe an Dritte erfolgen ;

2. die Vervielfältigung von Schriften, Einfassungen und Druckstöcken, -sei es vollständiger Sätze, sei es einzelner Satzelemente, auf dem

Wege der Stereotypie, der Galvanoplastik und ähnlicher Verfahren zur Abgabe an Dritte gegen oder ohne Entgelt (als Vervielfältigung in diesem Sinne sind auch Stereotypiematrizen anzusehen, die zum Zwecke des Abgusses und seiner Verwendung gegen oder ohne Entgelt an Dritte weitergegeben werden);

3. das Nachzeichnen vqn Schriften, Einfassungen und Druckstöcken, sowie ihre Vervielfältigung auf dem Wege der Photographie bzw. Chemigraphie, sei es in Originalgröße, Vergrößerungen oder Ver­kleinerungen, Negativen odersonstigen Abwandlungen, Im eigenen oder In fremdem Betriebe; für eigenen Bedarf oder zur 1 Abgabe an Dritte.

4. Der Gebrauch unserer Schriften, Einfassungen und Druckstöcke für Lithographie, Offset-, Anilin-und Tiefdruck Ist lediglich mit unserer besonderen Erlaubnis und [Ödenfalls nur für Zwecke des eigenen Betriebes des Käufers gestattet. Für die Benutzung unserer Erzeug­nisse zu diesen Zwecken ist eine besondere Entschädigung zu leisten, die von hall zu Fall festgesetzt wird.

5. Jede'Verwendung unserer Schriften für die Schwarzpresse und ähnliche Verfahren ist untersagt.

BAUERSCHE GIESSEREI

6. Unzulässig ist das Ausleihen von Schriften, Einfassungen, Druck­stöcken und dg!., sowie das Ausleihen und der Verkauf fertiger Sätze an Dritte für Druckzwecke und zu sonstiger gewerblicher Aus­nutzung.

Gewichte. Die Minimum-Gewichte sind nur annähernd zu verstehen.

1 im allgemeinen geben wir von unseren Schriftsätzen nur ganze und halbe Minima ab. Das zum Einschlagen und zum Schutze der Schriften j erforderliche Papier wird mit der Schrift gewogen und verrechnet, was bei unseren Preisnotierungen berücksichtigt ist. Einzelne Worte einer 1 Schrift werden nicht abgegeben.

Angebote verstehen sich Irrtum und Auslassungen Vorbehalten. Lieferung erfolgt ab Betriebsstätte.

Lieferungsmöglichkeit bleibt Vorbehalten. Die angegebenen Liefer­termine sind unverbindlich. Etwaige Teillieferungen gelten als be­wirkte Einzeliieferungen und sind unabhängig von der Schlußlieferung zahlbar bei Rechnungsverfall. Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausdrücklich ausgeschaltet.

Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis. Unsere eigenen Bahnkisten nehmen wir bei guter Beschaffenheit und frachtfreier Zu­stellung zum vollen berechneten Betrag zurück

Versand erfolgt für Rechnung und Gefahr des Empfängers, und wenn nichts anderes angegeben, stets auf dem billigsten Wege ohne Ver­sicherung und Wertangabe. Beförderung durch die Post oder als Eil­gut, Versicherung und Wertangabe müssen daher stets besonders vorgeschrieben werden.

Beanstandungen wegen Gewicht oder Qualität können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Sendung berücksichtigt werden. Die An­nahme beschädigter Sendungen, ist vom Empfänger zu verweigern, andernfalls halten wir uns zum Ersatz nicht für verpflichtet Zahlungsbedingungen. Ziel 60 Tage netto oder 14 Tage mit 2 Prozent Skonto.

Die Zurückhaltung der Zahlung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft. Bei Rimessen auf Nebenplätze werden di.e Inkassospesen berechnet. Weder für Beibringung von Protest, noch für rechtzeitige Präsentation wird Verbindlichkeit übernommen.

Die Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Rechte und Pflichten sowie Ge­richtsstand ist Frankfurt am Main.

Anders lautende Abmachungen bedürfen unserer schriftlichen Be­stätigung.

FRANKFURT AM MAIN