9 . 4 . 47
Firma
Karl KOCH &'Sohne
i Frankfurt a.M.
Ginnb©i mer s t r as se 22
Wie uns heute vom Hochbauamt (Oberbaurat DEHLAM) mitgeteilt wird, ist Weissbindermaterial nicht kontingentiert. Falls es erforderlich sein sollte, will Ihnen das Hochbauamt eine Bestätigung darüber aus= stellen, dass unser Bauvorhaben in die Dringlichkeitallste eingestuft ist. Sollten Sie also bei der Materialbeschaffung Schwierigkeiten haben, so würden wir es für zweckmässig halten, dass Sie sich diese Bescheinigung ausstellen li<-ssen, Sie müssten dann Jeweils die genauen Monatsmengen anfordern.
Hochachtungsvoll!
SEKCKENBERGISCH E NATU RFORSCHENDE GESELLSCHAFT
Dr. W, Kramer