9 . 4 . 47

Firma

Karl KOCH &'Sohne

i Frankfurt a.M.

Ginnb©i mer s t r as se 22

Wie uns heute vom Hochbauamt (Oberbaurat DEHLAM) mitgeteilt wird, ist Weissbindermaterial nicht kontingentiert. Falls es erforderlich sein sollte, will Ihnen das Hochbauamt eine Bestätigung darüber aus= stellen, dass unser Bauvorhaben in die Dringlichkeitallste eingestuft ist. Sollten Sie also bei der Materialbeschaffung Schwierigkeiten ha­ben, so würden wir es für zweckmässig halten, dass Sie sich diese Be­scheinigung ausstellen li<-ssen, Sie müssten dann Jeweils die genauen Monatsmengen anfordern.

Hochachtungsvoll!

SEKCKENBERGISCH E NATU RFORSCHENDE GESELLSCHAFT

Dr. W, Kramer