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Alle iL q£hten und Pflichten, die uns aus diesen Frachtvertrag entstehen, "bis zu . Betrag von 15>0. übertragen wir hi-mit auf die -^'a. dresdener Transport L Lagerhaus A.-G., Dresden, Terrassenufer 10.

Frankfurt/Main, den 3. April 1939

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H. & C.

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Wir treten hiermit alle uns aus diesem Frachtbrief zustehenden Rechte und Pflichten an das Natur-Museum Senckenberg, Frankfurt/M. ab.

Dresden,am 19.Mai 1939 DK/Ho.

Dresdner Transport- o*r) L^rhiös-Iktwipselbcliifl

voran. aTHAMM

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Anmerkungen

(t) Air den Frachtvertrag gelten die EisenbaHn-VerkeHrsordnung - im Verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deiltschland das mit Polen und der Freien Stadt Danzig abgeschlossene Abkommen über den Durchgangsverkehr und die in Bewacht kommenden Tarife.

(2) Die Verwendung eines gedeckten Wagens ist mitG", eines offenen Wagens mitO" anzugeben.

(3) Eine Vorschrift über Weiterbeförderung kommt nur in Frage, wenn das Gut mit Kleinbahn oder anderen Beförderiingsmitteln vom Bestimmungsbahnhof bis zum Bestimmungsort weitcrbefördert werden soll und dort kein für den Güterverkehr eingerichteter Bahnhof oder keine Güternebenstelle vorhanden ist fz. B.mit der Kleinbahn weiter nach . . .

(4) Unter a) sind einzutragen:

Anerkenntnis über Fehlen oder Mängel der Verpackung.

etwaige Vorschriften des A b f e n d e r s, z. B.bahnlagernd",bahnamtlich verwiegen", (Stcuer)behandlung in. . . ." und andere vorgeschriebene oder zulässige Erklärungen.

Entladestelle. . .

Unter b) sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere einzutragen.

(ü) Aus diese Zeile oder auf das freie Feld der Rückseite können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B.im Auftrag des N N",zur Verfügung des N N".

(6) Auch bei Wagenladungen können die für Stückgüter vorgeschriebenen Angaben gemacht werden.

(7) Es wird empfohlen, Stückgüter mit der vollen Anschrift des Empfängers zu versehen. In diesem Falle istAnschrist" einzutragen.

(8) Hier kann der Gesamtbetrag des Barvorschusjes oder der Nachnahme für den Empfänger im einzelnen berechnet werden. Die Eintragung ist fiir die Eisenbahn unverbindlich.

(9) Um sich eine besondere Haftung der Eisenbahn zu sichern, kann der Absender den Wert, den er der unversehrten und frist­gemäßen Lieferung des Gutes beimißt (Lieferwert), im Frachtbrief angeben. Hierfür wird die tarifmäßige Gebühr erhoben.