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Alle ^echten uni Pflichten, die uns aud diesem Frachtvertrag

entstehen, bis zum Betrag von RM 150« übertragen wir hiermit

auf die Fa. Dresdener Transport L Lagerhaus A.-G., Dresden, Ter­rassenufer 10.

Frankfurt/Main, den 8. April 1939

tiMMMiLs ÄStraasport L S^Pitioi

H. & C. Fi Frankf.

C e s s i o n

Wir treten hiermit alle uns aus diesem Frachtbrief zustehenden Recht« an das Natur-Museum Senckenberg, Frankfurt/Main ab.

Dresden,am 19«Mai 1939. DK/Ho.

DresdnerTrsnsporl- b»4

vorm. G.THAMM

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Anmerkungen

(1) Zur den Frachtvertrag gelten die Eisenbahn-Verkehrsordnung im Verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland das mit Polen und der Freien Stadt Danzig abgeschlossene Abkommen über den Durchgangsverkehr und die in Betracht kommenden Tarife.

(2) Die Verwendung eines gedeckten Wagens ist mitG", eines offenen Wagens mitO" anzugeben.

(8) Eine Vorschrift über Weiterbeförderung kommt nur in Frage, wenn das Gut mit Kleinbahn oder anderen Beförderungsmitteln vom Bestimmungsbahnhof bis zum Bestimmungsort weitcrbefördert werden soll und dort kein für den Güterverkehr eingerichteter Bahnhof oder keine Güternebenstelle vorhanden ist sz. B.mit der Kleinbahn weiter nach . . .

(4) Unter a) sind einzutragen:

Anerkenntnis über Fehlen oder Mängel der Verpackung. *

etwaige Vorschriften des Absenders, z. B.bahnlagernd",bahnamtlich verwiegen",Entladestelle. (Steuersbehandlung in ...." und andere vorgeschriebene oder zulässige Erklärungen.

Unter b) sind Anzahl und Art der beigegebenen Begleitpapiere einzutragen.

..Zoll-

(6) Auf diese Zeile oder auf das stete Feld der Rückseite können für die Eisenbahn unverbindliche kurze Vermerke, die die Sendung betreffen, nachrichtlich eingetragen werden, z. B.im Auftrag des N N",zur Verfiigung des N N".

(6) Auch bei Wagenladungen können die für Stückgüter vorgeschriebcnen Angaben gemacht werden.

(7) Es wird empfohlen, Stückgüter mit der vollen Anschrift des Empfängers zu versehen. In diesem Falle istAnschrist" einzutragen.

(8) Hier kann der Gesamtbetrag des Varvorschusses oder der Nachnahme für den Empfänger im einzelnen berechnet werden. Die Eintragung ist für die Eisenbahn unverbindlich.

(9) Um sich eine besondere Haftung der Eisenbahn zu sichern, kann der Absender den Wert, den er der unversehrten und frist­gemäßen Lieferung des Gutes beimißt (Lieferwert), im Frachtbrief angeben. Hierfür wird die tarifmäßige Gebühr erhoben.