Deutsche Reichsbahn

Der Vorstand des Reichsbahn-Verkehrsamts Frankfurt (Main)

Fernruf 305 51, Nebenstelle 387

Poststraße 3

ftn Firma Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft

Frankfurt(Main)

Senckenberganlage 25

Tag

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Ihre Nachricht vom

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S II 656

13.4.39

9.5.39

BetreH:

Schadenersatz

Anlagen 2 .

hie Möbelwagen mit gebrauchtem Museumsgut sind ohne Mit Wirkung der Eisenbahn ein- und ausgeladen worden.

Meine Ermittlungen haben nicht ergeben, daß die Wagen während der Eisenbahnbeförderung ungehörig behandelt worden sind. Da­nach ist keineswegs erwiesen, daß vier Glasscheiben in der Zeit von der Annahme zur Beförderung bis zur Ablieferung zerbrochen sind.

Aber selbst wenn der der Eisenbahn nach der unbeanstan­

deten Abnahme des Gutes angezeigte Schaden in dieser Zeit wirklich aut standen sein sollte, würde die Eisenbahn noch nicht ohne weiteres zu haften haben, weil der Schaden in diesem Falle auf die eigentümliche natürliche Beschaffenheit des Glases und die SelbstVerladung durch den Absender zurückgeführt werden müßte.

Bei solchen Gütern haftet die Eisenbahn für einen wäh­

rend der Beförderung entstandenen Schaden nur dann, wenn nachgewiesen wird, daß ihn die Eisenbahn verschuldet hat. Dieser Beweis wurde nicht erbracht. Bei dieser Sachlage kann ich Ihrem Antrag auf Vergütung des Schadens leider nicht entsprechen auch wenn ich zu un- gunsten der Eisenbahn annehmen würde, daß der Schaden während der Ei­senbahnbeförderung wirklich entstanden ist.

Im übrigen ist zur Geltendmachung von Rechten aus den

Frachtverträgen im vorliegenden Falle der Absender berechtigt, denn der Empfänger hat seine Rechte ah den Absender übertragen.