Frankfurt am IHain, Öle Stadt des dcutfdien fjanduicrhs
. ]hc 3 fichen
!
i
Der OberbUrgermeifter
lOirtfehaftsamt
Abteilung für Seife unb lüafchmittcl
Efchenheimer Anlage 34 / fetnruf 55054 nebenanfchluH
i UJirlfdiaftsamt, flbt. für Seife unb UJafdimittel, Efdienhetmec Anlage 34
An das
| Natur-Museum Senckenberg
i
Frankfurt a.M. _
Senckenberg Anlage 25
Ihre nodicidit °om mein Zeiten
1.4.40 L/Wo.
2.471940
Betrifft: Antrag auf Waschmittel
/
i
i
i
I
Auf Ihren brieflichen Antrag vom l.d.M. ist zu erwi^dern , dass nach den bestehenden Bestimmungen für die Reinigung von Räumen jeglicher Art nur fettlose, bezugscheinfreie Reingungs- rnittchl verwendet werden dürfen.
Es ist nicht möglich, hierfür Seife und Waschmittel zu bewilligen.
Was die Reinigung der Handtücher anbelangt, so äind sie von denjenigen Personen zur Reinigung mit nach hause zu nehmen, die die Verschmutzung verursachen.
Ebenfalls können die Staubtücher mit fettlosen, bezugschein freien Mitteln gereinigt werden.
Lediglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Art der Verschmutzung dieser Bücher durch fettlose Mittel nicht beseitigt werden kann, ist es möglich Waschmittel zu bewilligen, und zwar für je 6 kg frdiekenwäsche 25u gr. Waschpulver.
Schätzungsweise würden Sie bei 50 Handtüchern unter Berücksichtigung des vorgenannten Trockengewichtes 1/2 Jahr lang auskommen müssen.
Im Auftrag®':