gung Beschränkungen auferlegen zu müssen und dass für andere Zwecke nicht viel übrig bleibt. Dennoch hat die L. z.E. in der Sitzung vom 50.März beschlossen einen einmaligen Betrag von & 200.-- an die 8. N. G. zu leisten und hofft, dass es ihr vergönnt sei auch in den folgenden Jahren einen Beitrag festsetzen zu können. ^ Die Summe von Ä 200. folgt anbei in einem Scheck auf die Landesbankstelle zu Frankfurt a/M8 N8 505584.

Hochachtungsvoll

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Schatzmeister

1 Verrechnungsscheck