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Verkaufsbedingungen.

Die Preise verstehen sich, falls andere Vereinbarungen nicht getroffen,C rein netto Kasse, ab unserem Lager. Erfüllungsort für Lieferung 'und Zahlung ist Frankfurt a. Main. Bei uns unbekannten Bestellern erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme.

Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Auch bei Franko-Lieferungen ge­schieht der Transport auf Gefahr des Käufers, die Frankatur ist dann vom Empfänger zu verauslagen und vom Rechnungs­beträge abzusetzen. Für Bruch und Manko des Transportes kommen wir nicht auf. Transportversicherung wird auf Wunsch gedeckt und in Rechnung gestellt. Kleine Maschinen- und Zubehörteile werden verpackt geliefert, sonst erfolgt Verpackung nur auf besonderen Wunsch, des Bestellers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

Für jede Bestellung bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit Vorbehalten. Verzugsstrafen oder Schadenersatz­ansprüche lehnen wir in jedem Falle ab.

Für neue Maschinen leisten wir die übliche Garantie des Verbandes deutscher Werkzeugfabrikanten.

Entschädigung für etwa entstandene Nachteile durch Betriebsstörung oder für Verluste irgend welcher Art und Ursprungs werden von uns nicht gewährt; auch übernehmen wir keine Verantwortung für Mängel an der Maschine, welche infolge Verwendung ungeeigneten Schmiermaterial, unsachgemässer Behandlung, übermässiger Inanspruchnahme, normaler Abnützung oder mangelhafter Fundamentanlagen entstanden sind.

Bei gebrauchten Maschinen etc. bedarf es, sofern überhaupt eine Garantie übernommen wird, einer jedesmaligen schriftlichen Vereinbarung, sonst werden die gebrauchten Maschinen etc. in dem Zustande geliefert, in dem sie sich befinden -

Irgend eine Verbindlichkeit oder weitergehende Ansprüche auf Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Fracht­auslagen, Verzugsstrafen, und dergl. müssen wir bei neuen sowie bei gebrauchten Maschinen etc. ablehnen.

Etwaige Irrtümer in der Offerte bezüglich Größe und Beschaffenheit, oder welcher Art sie sein mögen, welche sich erst bei oder nach Lieferung heraussteilen, berechtigen den Besteller nur zur Aufhebung des Kaufvertrages keinesfalls aber zur Forderung eines anderen oder neuen Gegenstandes, welcher den irrtümlich gemachten Angaben entspricht.

Die Zurückhaltung der Zahlungen wegen irgend welcher Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Mündliche Besprechungen, die wir nicht schriftlich bestätigt haben, sind für uns nicht verbindlich.

Sämtliche Offerten verstehen sich, falls nicht ausdrücklich anderes vereinbart, freibleibend.

Die Aenderung von einzelnen der obigen Bedingungen ändert an den übrigen Bedingungen nichts.

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