Lieber Hellinger!
Darf ich an Sie, als den Vertrauensmann der Studienstiftung des deutschen Volkes,die Bitte richten, das Gesuch unseres tüchtigen Hecht um Weiterzahlung seines Stipendiums während der Ferien in Dresden zu befürworten? Ich schreibe zugleich im Namen von Kollegen Richter, der das gleiche sehr günstige Urteil wie Sie über Hecht hat und sich freuen wurde, wenn das Gesuch glatt genehmigt würde. Es handelt sich hier einmal um einen ausserge- wohnlichen Fall, da die Arbeit tatsächlich keine Unterbrechung gestattet, zweitens aber um einen jener Fälle, in dem vollkommene Einigkeit bei allen Instanzen über die ausgezeichnete Veranlagung, die prächtige Persönlichkeit und den fabelhaften Fleiss eines Studienstiftlers besteht.
Herzliche Grüsse
Ihr