Botanisches Institut der Universität Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M.,den 15. Juni Viktoria-AIIee 9.

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1936.

Betrj Naturdenkmal Enkheimer Ried bei Frankfurt a.M.

Wie wir aus zuverl ässiger' Quel l e erfahren haben, ist kürzlich von der zuständigen Behörde in Bergen bei Frankfurt a.M. beschlossen worden, das als Naturdenkmal weithin über Frankfurts Grenzen hinaus bekannt Enkheimer Ried (im Privatbesitz der Fa. Günther) durch Entwässerung und Zuschüttung zu kultivieren und damit der Landwirtschaft nutzbar zu machen. Angeblich sollen durch die Fröste im Frühjahr für die man das Ried "verantwortIich macht, Obstbaum-Schäden in Höhe von 3.000.- RM jährlich verursach werden.

Nach frdl. Mitteilung des Direktors des Meteorologische Instituts, Herrn Prof. Dr. Linke, ist die Frostgefahr keines­wegs durch aas Ried, sondern lediglich durch die muldenartige Beschaffenheit des Gesamtgeländes bedingt. Deshalb ist es gleich­gültig, ob das Ried in seinem ursprünglichen Zustand belassen oder kultiviert wird; die Frostgefahr wird durch die 7rocken- Iegung des Geländes keineswegs gebannt werden können.

Die Kosten einer Kultivierung dieses relativ kleinen Geländes (etwa 5 ha.) werden ausserdem - wegen, des hohen Grund­wasserstandes (Main) - in keinem Verhältnis zu dem aus dem Neu­land (Wiesen)errechneten Ertrag stehen. Zugleich wird mit dem Verschwinden der offenen WasserfIächen die Frostgefahr durch die Entstehung grösserer WiesenfIächen aller Voraussicht nach nur noch grösser werden (erhöhte Verdunstung). Im Federsee-Gebiet wo man ebenfalls durch Zuschüttungvon Altwässern nutzbares Neu­land gewinnen und ebenfalls die Frostgefahr damit beseitigen wollte, hat man in dieser Hinsicht trübe Erfahrungen gemacht.

Das Enkheimer Ried ist mit seinen seltenen Pflanzen und der besonderen Reichhaltigkeit seiner Vogelwelt - eine Reihe von Sumpf-u.Wasservögeln kommt nur noch hier vor - ein für den Naturschutz besonders wichtiges Gebiet (hier lebt auch noch die in Deutschland so selten gewordene Fluss-Schlidkröte), das ge­rade wegen seiner leichten Erreichbarkeit von der Grosstadt für den biologischen Unterricht einen unschätzbaren Wert da» stelIt.

Die Pflege des Naturschutzgedankens verpflichtet, die hier drohende Gefahr rechtzeitig zu erkennen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen, um ihr wirksam begegnen zu können. Auch im Naturschutz gilt der Grundsatz "Gemeinnutz geht vor Eigennutz*» Es ist deshalb Protest einzulegen, wenn'um eines relativ geringen und zudem noch fraglichen (Frostgefahr) Gewinnes willen, ein nie mehr zu ersetzendes Naturdenkmal der Frankfurter Landschaft, an dem doch die gesamte Bevölkerung Anrecht hat, vernichte werden soll.

Es ergeht an die Leitung der stattIichen Stelle für Naturschutz in Berlin die dringende Bitte, dafür sorgen zu wollen dass das Enkheimer Ried in seinem ursprüngIichen Gepräge für die

Zukunft