Der Oberbürgermeister V/Z

Betr.: Bergen-Enkheimer Ried.

Die Arbeitsgemeinschaft für Natur-u.Landschaftsschutz Frankfurt a.M.u.Umg. E.V. hat mir von ihrer Absicht, die Geneh­migung einer Lotterie zur Gewi-nnung von Mitteln zum Erwerb des Bergen-Enkheimer Rieds bei Ihnen nachzusuchen, Kenntnis gegeben.

Ich bemühe mich bereits seit 2 Jahren persönlich und als Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt um die Erhaltung dieses an seltenen Pflanzen und Tieren reichen AItwassersumpfgebietes, das in deiner Art in der weiteren Umgebung einzigartig ist. Ich befürworte deshalb das Gesuch der Arbeitsgemeinschaft um Geneh­migung einer Lotterie auf das, wärmste und würde es begrüssen, wenn es auf diese Weise gelänge, das Bergen-Enkheimer Ried end­gültig als Naturschutzgebiet sicherzustelIen.

Seit einiger Zeit sind Bestrebungen im Gange, das Ried trocken zu legen, um eine Aufhebung der z.Zt. auf ihm lastenden IandwirtschaftIichen Benutzungsbeschränkung zu erreichen und es IandwirtschaftIichen oder baulichen Zwecken zuführen zu können. Die Erhaltung des Rieds in seinem derzeitigen Zustand und Umfang ist jedoch Sache der Allgemeinheit. Abgesehen von seinem heimat- kundlichen Wert ist das Gebiet für wissenschaftliche Zwecke, vor allem den naturkundlichen Unterricht an den Schulen und den Lehrbetrieb an der Universität unentbehrIich. Abschrift des Sehre bens der S^nckenbergisehen Naturforschenden Gesellschaft vom 16.ds.Mts. nebst einem von dem Botanischen Institut, dem Zoolo­gischen Institut und dem Geol.Pal.Institut der Universität ge­meinsam verfassten Gutachten, worin ebenfalls der Wert dieses Rieds für den biologischen Unterricht dargetan und für seine Un- terschutzstelIung eingetreten wird, füge ich bei.

Ich möchte Sie deshalb bitten, falls Sie nicht den zuständigen Herrn Regierungspräsidenten in Kassel mit der Anwei­sung versehen wollen, die Erklärung des Enkheimer Rieds als Na­turschutzgeb iet aufgrund der Bestimmungen des Reichsnaturschutz­gesetzes zu veranlassen, dieses Gebiet dadurch zu erhalten, dass Sie der Arbeitsgemeinschaft seinen Erwerb durch Genehmigung der beantragten Lotterie ermöglichen, da sonst nur auf diese Weise eine dauernde Sicherstellung als Naturschutzgebiet gewährleiste wäre.

Durch den

Herrn PcIizeipräsidenten in Frankfurt a.M.

und den Herrn Regierungspräsidenten in Wiesbaden an

den Herrn Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau

in Kassel In

Frankfurt a.M.,den 23 Juni 1936