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Beleuchtung sind, sowie Gärtnereien. Landwirte und Fuhrwerksbetriebe werden.

Ein Versand von Kerzen auf schriftlichen An- trag^findet nicht statt.

Zur Vermeidung des Andranges und um längeres Warten zu verhüten, erfolgt Abferti­gung am:

Montag, den 22. April, für Brotkommission 13, 5-7, 14, 151. II, III, 22 I und 22 II, Dienstag, den 23. April, für Brotkommission 4, 8, S, 1113, 181. II, 17, 23. 24 und 30, Mittwoch, den 24. April, für Brotkommission 10, 1820, 2527, 321, II, III, 34. 85. Donnerstag, den 2K. April, für Brotkommission 21, 21a, 28, 29, 331, II, 36a und 86b,

Freitag, den 26. April, für Brotkommisfion 81, 87, 3942, 441, II und 47.

Samstag, den 27. April, für Brotkomniission 38, 43, 45, 46, 4851.

4. Hühnerfutter. An Hühnerhalter wird vom 22. bis 27. April Geflügelbackfutter, soweit der Vorrat reicht, 250 g pro Huhn, zu 80 4 für das Pfund gegen Vorlage der Futtermittelausweise in folgenden Verkaufstellen abgegeben:

B. Bender, Hammelsgasse 85,

S. Grünebaum, Hanauer Landstraße 147/49,

S. K. Hochschild, Langestratze 27.

L. Heutz, Klostergaffe 10,

M. Müller, Adalbertstratze 25. /

I. Stern, Mühlgasse 20,

A. Strauß, Kurfürstenstraße 20,

I. May, Lorscherstratze 7 (Rödelheim),

F. Kitz, Spielsgasse 20 (Niederursel).

Seckbacher An- und Verkaufsgenossenschaft, Nath- hauSgasse 6,

An- und Verkaufsgenossenschaft Bonames, Bona- meser Mittelgaffe 4,

Spar- und Darlehnskasse Berkersheim, Am Herrenhof 11.

Erholung für Kinder deutscher Auslandsflüchtlinge.

Es ist beabsichtigt, auch in diesem Sommer eine grö­ßere Anzahl erholungsbedürftiger Kinder deutscher Auslandsflüchtkinge auf einige Wochen in Erholungs­heimen unterzubringen. In Frage kommen nur solche Kinder, die in Frankfurt a. M. ihren Aufenthalt haben.

Entsprechende Anträge sind unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit der Kur im Geschästszimnter 274, Rathaus, Gr. Korn» markt 2, in den üblichen Geschäftsstunden zu stellen.

Frankfurt a. M., den 15. April 1918. 25

Liefernngsverband Frankfurt a. M.

v Abt. Flüchtlingsfürsorge.

Verlorenes Sparbuch.

Das von der städt. Sparkasse Zahlstelle II/V in Frankfurt a. M. für Frau Martha Homburg aus. gestellte Sparbuch Nr. 4148II ist angeblich in Verlust geraten. Der etwaige Besitzer wird aufgefordert, An­sprüche bis 15. Juli 1918 bei der Sparkaflen-Haupt- stelle, Bethmannstratze Nr. 4 hier, geltend zu machen, widrigenfalls der Einleger ein neues Sparbuch erhal- ten kann.

Frankfurt a. M., den 8. April 1918. 28

Städtisches Eparkaffen-Awt, Paulsplatz 9.

Verlorenes Sparbuch.

Das von der städtischen Sparkassenhauptstelle in Frankfurt a. M. für den Gastwirt Wilhelm Ziegler, Hierselbst ausgestellte Sparbuch Nr. 40 259 H ist angeb. lich in Verlust geraten. Der etwaige Besitzer wird auf. gefordert, Ansprüche bis 25. Juli 1918 bei der'Spar­kassenhauptstelle, Bethmannstratze 4, hier, geltend zu machen, widrigenfalls der Nachlaßstfleger ein neues Sparbuch erhalten kann.

Frankfurt a. M., den 15. April 1918.

Städtisches Sparkaffenamt, Paulsplatz 9.

Ausnah,nea«gebot von städt. Brennholz.

Wegen Anlage eines Entladegeleises für die neue Lebensmittelhalle in der Obermatnstratze müssen die städtischen Holzlager dort und bei der Mayfarthstraße geräumt werden. Aus diesem Anlatz ergeht ein Aus- nahmea-ngebot von Holz zu folgenden Bedingungen:

1. Jede Haushaltung kann bis zu 45 Ztr. Brennholz beziehen.

2. Bei Abholung ab Lagerplatz Obermainstratze be­tragen die Preise

für ungcschnittenes Holz . . Ji 8 . pro Zentner, geschnittenes Holz . . . M 4.50

(Hackklötze werden zum selben Preis im Gewicht mit­geliefert.) Die Bezahlung erfolgt auf dem Lagerplatz in den üblichen Geschäftsstunden von 81412 und 3146 Uhr.

3. Die Bestellung zur späteren Abholung oder Zu­fuhr durch den Magistrat, Kohleustelle, ist schriftlich an den Magistrat, Kohlenstelle, einzureichen,' bei Zufuhr können nur ganze Fuhren in Betracht kommen. Die Lieferung erfolgt vor das Hans nach Matzgabe der vtzr« sügbaren Transportmittel. Der Preis erhöht sich bei Zufuhr auf 60 Pfg. für den Zentner.

Die Besteller znr späteren Abholung erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wann und wo die Ab- holnng erfolgen kann. Bezahlung ist bet Benach­richtigung auf Zimmer 7, Mainkai 53, in der Zeit von 912 zu leisten.

Die Besteller anf Zusuhre erhalten kurz vor Anliefe­rung eine Zahlungsaufforderung, von deren Erfüllung die Anlieferung abhängt.

4. Das Ansnahmsangebot ist nur bis znm 2«. Mai d. Js. oder der eventl. früher beendeten Räumung der eingangs erwähnten Lager gültig.

Frankfurt a. M., den 19. April 1918.

. Magistrat, Kohlenstelle.

Rüben preis.

Laut Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 12. ds. Mts. tritt für Monat Mat keine weitere Erhöhung des Einmtetezuschlages für Rüben ein. Der Rübenpreis und der Einmietezuschlag behält also im Monat Mai die gleiche Höhe wie im Vor­monate.

Frankfurt a. M., den 20. April 1918.

__ Stadt. Lebensmittelamt.

Feuerwehr - Uebnngen.

Am Sonntag, den 28. April 1918, 8 Uhr vormittags, findet je eine Uebung der Feuerwehr der Stadtbezirke Ffm.-Vonames und -Niederursel statt.

Frankfurt a. M., den 16. April 1913. 22

Magistrat Fenerlöschpolizei.