Frankfurta/M,de n 26. April 1921.

Der Polizei-Präsid^A.

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I.Hr.1897 .fr /J, >

Vitoria-Allee 9.

Gemäß § 1 des Lichtspielgesetzes vom 12.Mai 1920 bedürfen die Vorführungen von Bildstreifen zu ausschließlich wissen­schaftlichen oder künstlerischen Zwecken in öffentlichen

i.

odtor als öffentlich anerkannten Bildungs-und Forschungsan« - stalten einer Zulassung nicht . Der Herr Minister für Wissen­schaft,Kunst und Volksbildung hat mir deshalb ein Verzeichni derjenigen Anstalten übersandt»welche neben den staatlichen und städtischen als öffentlich anerkannt sind.Die Sencken« bergisehe Naturforschende Gesellschaft befindet sieh aber nicht darunter.Jch weise hierjfei^ ergebenst hin,weil es viel­leicht zweckmäßig erscheint,zu erwägen,ob nicht auch von der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft die Aner­kennung als öffentliche Bildungs-und Forschungsanstalt zu erstreben ist.

«J. A.

die Senckenbergische Saturfersehende lGese.il schaft

z.Hd.des Herrn Professor Dr.Drevermann

hier