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An den Magistrat Rechne!amt, Steuervervai tan- .
Ich bitte um'gefällige Auskunft, ob nach der Neureglung der Vergnügungssteuer die Veranstaltun en der Senckenbergi cc ; en Kn tu rf orsch ende Gesellschaft (Eintritt in das I.luseun, wissenschaftliche Lichtbildervortrage immer n ch der Vergnügungssteuer unterließen. Es durfte der Hinweis darauf genügen, dass unsere Gesellschaft sdit über hundert Jahren 1odi U 1 i_ch gemein nützi^e Zwecke verfolgt ÄKSXihre Veraristaltu. ...en ebenso v^n dar Steuer zu befreien, wie diejenigen anderer gemeinnütziger Gesellschaften.
Senckenborgisehe Naturferschende Gesellschaft
J . A.