Städtisches Verkehrsamt Abteilung Fuhrpark +++++++

Frankfurt a.M.,den 1. Juni 1922

Wir setzen Sie hierdurch davon in Kenntnis, daß wir mit Wirkung vom 1. Juni 1922 ab nachfolgende Einheitssätze für die Abfuhr von Kehricht in Rechnung stellen werden:

suA'

pro cbm 100 »./ST- » » 50 ».SV,

a) für die Abfuhr

b) für Trägerlohn bei einer Transportstrecke

von über 5 - 15 m

Bei längeren Transportstrecken und schwierigeren Lade=

Verhältnissen erfolgt die Bemessung des Trägerlohns nach dem wirklichen Arbeitsaufwand.

lei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin,daß in

letzter Zeit öfters eine ordnungsgemäße Verbuchung geleisteter Zahlungen, besonders bei Postscheck - Überweisungen dadurch nicht möglich wurde, daß der Einzahlende entweder die Angabe der Nr. der Hebeliste, wie dies im Kopf unserer Rechnungen ge­fordert wird, unterließ oder aber als Absender innen anders lautenden Namen als in unserer Rechnung angegeben anwandte (anstatt der Firma den Eigentümer usw.)

Die Folge hiervon waren Weitläufigkeiten, unberechtigte Mahnungen und dergleichen, die für beide Teile zu Unannehmlich­keiten führten.

Wir bitten daher in Zukunft, bei allen Zahlungen insbe­

sondere Postscheckeinzahlungen die genaue Nummer der Hebeliste anzugeben und besonders darauf zu achten, daß Einzahlungen nur unter der An unserer Rechnung eingesetzten Namensbezeich« nung erfolgen und daß in abweichenden Fällen ein entsprechen­der Hinweis auf den Zahlungs - Abschnitt gemacht wird.