Städtisches Verkehrsamt Abteilung Fuhrpark +++++++
Frankfurt a.M.,den 1. Juni 1922
Wir setzen Sie hierdurch davon in Kenntnis, daß wir mit Wirkung vom 1. Juni 1922 ab nachfolgende Einheitssätze für die Abfuhr von Kehricht in Rechnung stellen werden:
suA'
pro cbm 100 »./ST- » » 50 ».SV,
a) für die Abfuhr
b) für Trägerlohn bei einer Transportstrecke
von über 5 - 15 m
Bei längeren Transportstrecken und schwierigeren Lade=
Verhältnissen erfolgt die Bemessung des Trägerlohns nach dem wirklichen Arbeitsaufwand.
lei dieser Gelegenheit weisen wir darauf hin,daß in
letzter Zeit öfters eine ordnungsgemäße Verbuchung geleisteter Zahlungen, besonders bei Postscheck - Überweisungen dadurch nicht möglich wurde, daß der Einzahlende entweder die Angabe der Nr. der Hebeliste, wie dies im Kopf unserer Rechnungen gefordert wird, unterließ oder aber als Absender innen anders lautenden Namen als in unserer Rechnung angegeben anwandte (anstatt der Firma den Eigentümer usw.)
Die Folge hiervon waren Weitläufigkeiten, unberechtigte Mahnungen und dergleichen, die für beide Teile zu Unannehmlichkeiten führten.
Wir bitten daher in Zukunft, bei allen Zahlungen insbe
sondere Postscheckeinzahlungen die genaue Nummer der Hebeliste anzugeben und besonders darauf zu achten, daß Einzahlungen nur unter der An unserer Rechnung eingesetzten Namensbezeich« nung erfolgen und daß in abweichenden Fällen ein entsprechender Hinweis auf den Zahlungs - Abschnitt gemacht wird.