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§ A 4 .

Dis Serekenborg!sehe Naturfrrockende Gooc 11 schuft verpflich­tet Di oh, das ihr- gehörige naturvicsonochaf tli ehe .Mcncuir.;, i nsbos .ndere auch die Horsale, daß Des»; ns trat! c npr a t er i & 1 und dis- wissen sch^f U i ehe Sanniungen nach einer mit der Direktion zu ver©inbarend ea Benutsungs- ordnun 0 unentgeltlich, sowie das Kursrnateri c.l gegen Erstattung der Selbstkosten der Universität zur MitBenutzung für Unterrichte; und Forschungs-Zwecke dauernd.zur Verfügung zu stellen. . . .

Da nach der Verfügung des Herrn Reichsninicters öor Finanzer vcm 23. August 1920 III s. 4330 die Universität Frankfurt von der Erbanf allst euer) der Loh en«c on<~ sst euer befreit ist, s: glauben vir

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annehmen zu sollen, dass die gleiche Befreiung auch für einen Teillbar Universität,in dieser, Falle auf die Senckenborgische Naturfcrschende Gesellschaft anzuwenden ist. j

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