II.Vest.

Finanzamt Frankfurt a. Äi.

Frankfurt a. M., äen gg., .j un -i- Jteue Mninzerstra^s- 45 -. 3 tiftStraße

192-2

9/17.

Nr.

GeschSftsbezirk Nr-.-rly-rh* . II .

(Es inird gebeten, in den Antwortschreiben vorstehendes Geschdftszeichen snzugeben.

Rn .Ju sti-zr« t Dr. Günther

Hier.

Huben 0 - Strafte NrL

Das Gesuch auf Befreiung der Sehkenbergischen Haturforschenden- Gesellschaft von der Schenkungssteurr für 1917/22 kann an den Herrn Reichsfinanzmini°ter nur unter Beifügung de° St°tuts weitergegebefc. werden. Es wird deshalb ergebenst um Einsendung eine« Abdrucks der Statuten ersucht.

Förderlich für die Beurteilung in Jhrem Sinne würde sein, wenn Sie auch ein Statut der Senkenbergi Q chen- Htiftung und eine Abschrift der Ministerialverfügung bei­fügen würden, welche der Senkenbergischen Stiftung "ls Teil der Universität die Befreiung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer gemäß § 32 Ziff. 2 Eybsch. St. Gv gewährt hat.

Der Vergleich ist der beste Hinweis °uch ~uf Jhre Gemeinnützigkeit.

J. A.

Ursohr.

An jI.j Stenc^öfibfctraische Naturforschen

m.

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isellsda /r Hier.

zur gwfl. ^enntnisnabiH ran-furt 2.duli 1922.

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