II. ’Vest.
Finanzamt Frankfurt a. Äi.
Frankfurt a. M., äen gg., .j un -i- Jteue Mninzerstra^s- 45 -. 3 tiftStraße
192-2
9/17.
Nr.
GeschSftsbezirk Nr-.-rly-rh* . II .
(Es inird gebeten, in den Antwortschreiben vorstehendes Geschdftszeichen snzugeben.
Rn .Ju sti-zr« t ■ • Dr • •.••• Günther
Hier.
Huben 0 - Strafte NrL
Das Gesuch auf Befreiung der Sehkenbergischen Haturforschenden- Gesellschaft von der Schenkungssteurr für 1917/22 kann an den Herrn Reichsfinanzmini°ter nur unter Beifügung de° St°tuts weitergegebefc. werden. Es wird deshalb ergebenst um Einsendung eine« Abdrucks der Statuten ersucht.
Förderlich für die Beurteilung in Jhrem Sinne würde sein, wenn Sie auch ein Statut der Senkenbergi Q chen- Htiftung und eine Abschrift der Ministerialverfügung beifügen würden, welche der Senkenbergischen Stiftung "ls Teil der Universität die Befreiung von Schenkungs- und Erbschaftssteuer gemäß § 32 Ziff. 2 Eybsch. St. Gv gewährt hat.
Der Vergleich ist der beste Hinweis °uch ~uf Jhre Gemeinnützigkeit.
J. A.
Ursohr.
An jI.j Stenc^öfibfctraische Naturforschen
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isellsda /r Hier.
zur gwfl. ^enntnisnab’iH ■■ran’-furt 2.duli 1922.
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