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Finanzamt . K.E.St.

Frankfurt a/M.,den 10. Januar 1921.

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Durch anliegenden Feststellungsbescheid wird die Senkenbergische Haturforsehende Gesellschaft von der Kapitalertragsteuer befreit.

ha die Befreiung sich nur auf die vor dem 1.X.1919 im Besitz© der Gesellschaft befindlichen Kapitalanlagen erst reckt,ersuche ich,ein detailliertes Verzeichnis dieses Vermögensbestandes mit genauer Angabe der für . ertpapir^h in Frage kommenden Merkmale wie Hummer,Buchstabe ,Zinsfuss Zinstermin,Zinsbetrag usw. einzureichen und den Besitz vor dem l.X. 1919 durch Belege von Banken,Sparkassen, Grundbuchamtern,Hotaren oder sonst geeignete Bescheini- ^ gungen nachzu eisen.lässt sich der Nachweis auf vorbe-

zeichnetem Oege nicht erbringen, so ist seitens des Vor­standes der Gesellschaft eine entsprechende eidesstatt­liche SchLLKLLckg Versicherung abzugeben.

Veränderungen im kapitalertragsteuerfreiem Vermögen sind zwecks Berichtigung des Vermögensverzeichnisses hierher mitzuteilen.

Auf besonderen Antrag kann die Ermächtigung er­teilt werden,den Schuldnern der im § 2 Abs.l Nr.I 4 u.5 d des Gesetzes bezeichneten Art(Larlehns=und Hypo±heken=

Schuldner ) mitzuteilen,dass diese Kapitalzinsen steuer­frei daher unverkürzt auszuzahlen sind.

Es wird noch ergebenst darauf «uckrsssrk-SAN-gSNs.shch hingewiesen,dass die Erstattung der im Laufe eines Jahres entrichteten Kapitalertragsteuerbeträge nur am Schlüsse des Jahres erfolgt,wenn der zu erstattende Be­trag 300. -M nicht übersteigt.Bei höheren Beträgen darf die Erstattung höchstens 4 mal im Jahre erfolgen.

Die Angabe' eines Kontos(Postscheck=Eeichsbankgiro=)

auf das die Ueberweisung etwa zu erstattender Beträge erfolgen kann,ist erwünscht.

An die Senken- J.A.

bergische Natur- gez. Assessgrr Lebensctzütz.

Für die Ausfertigung:

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forschende Gesellschaft z.H.d.Herrn Justizrats Br.Günther Hier