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Finanzamt . K.E.St.
Frankfurt a/M.,den 10. Januar 1921.
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Durch anliegenden Feststellungsbescheid wird die Senkenbergische Haturforsehende Gesellschaft von der Kapitalertragsteuer befreit.
ha die Befreiung sich nur auf die vor dem 1.X.1919 im Besitz© der Gesellschaft befindlichen Kapitalanlagen erst reckt,ersuche ich,ein detailliertes Verzeichnis dieses Vermögensbestandes mit genauer Angabe der für . ertpapir^h in Frage kommenden Merkmale wie Hummer,Buchstabe ,Zinsfuss Zinstermin,Zinsbetrag usw. einzureichen und den Besitz vor dem l.X. 1919 durch Belege von Banken,Sparkassen, Grundbuchamtern,Hotaren oder sonst geeignete Bescheini- ^ gungen nachzu eisen.lässt sich der Nachweis auf vorbe-
zeichnetem Oege nicht erbringen, so ist seitens des Vorstandes der Gesellschaft eine entsprechende eidesstattliche SchLLKLLckg Versicherung abzugeben.
Veränderungen im kapitalertragsteuerfreiem Vermögen sind zwecks Berichtigung des Vermögensverzeichnisses hierher mitzuteilen.
Auf besonderen Antrag kann die Ermächtigung erteilt werden,den Schuldnern der im § 2 Abs.l Nr.I 4 u.5 d des Gesetzes bezeichneten Art(Larlehns=und Hypo±heken=
Schuldner ) mitzuteilen,dass diese Kapitalzinsen steuerfrei daher unverkürzt auszuzahlen sind.
Es wird noch ergebenst darauf «uckrsssrk-SAN-gSNs.shch hingewiesen,dass die Erstattung der im Laufe eines Jahres entrichteten Kapitalertragsteuerbeträge nur am Schlüsse des Jahres erfolgt,wenn der zu erstattende Betrag 300. -M nicht übersteigt.Bei höheren Beträgen darf die Erstattung höchstens 4 mal im Jahre erfolgen.
Die Angabe' eines Kontos(Postscheck=Eeichsbankgiro=)
auf das die Ueberweisung etwa zu erstattender Beträge erfolgen kann,ist erwünscht.
An die Senken- J.A.
bergische Natur- gez. Assessgrr Lebensctzütz.
Für die Ausfertigung:
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forschende Gesellschaft z.H.d.Herrn Justizrats Br.Günther Hier