10. Mai 1915.

Herrn

Dr. L. H U N K E

Hier

In Erwiderung Ihres gefälligen Schreibens vom 8. V. teilen wir Ihnen ergebenst mit, dass Herr Prof, zur Strassen schon vor Eintreffen desselben Gelegenheit genom­men hatte, mit Seiner Magnifizenz dein Herrn Rektor der Universität über die Angelegenheit zu sprechen. Es ergab sieh dabei, dass der von Ihnen vertretene und von Herrn Prof, zur Strassen gebilligte Standpunkt von Seiten der Universität durchaus anerkannt wird. Die Universitätsqüästur hat die Instituts- und Versicherungsgebühren nur erhoben, weil ihr nichts anderes bekannt war. Die für dieses Semester bereits bezahlten Gebühren werden zurückerstattet.

Mit vorzüglicher Hochachtung Die Direktion

der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft

u . i . d. N .

II. Schriftführer.