17. November 1913.

Hochgeehrter Herr Stadtrat!

Dass Sie mit dem Gedanken umgehen, die ewige Mit­gliedschaft unserer Gesellschaft zu erwerben, erfüllt uns alle mit grösster Freude und herzlichem Dank. Der Betrag, der in weitaus den meisten Fällen für diesen Zweck gespendet wird, ist 1000 Mark,in Anbetracht der Länge der Ewigkeit *a auch garnicht viel. Statutarisch festgesetzt ist nur eine Bestimmung aus alter Zeit, wonach der zubezahlende Betrag an Zinsen den Jahresbeitrag ergeben muss.

Inzwischen mit freundlichem Gruss

Ihr aufrichtig ergebener