die Schwierigkeit auf, dass man, wenn man seine Frau gern zu solchen Vorträgen mitnehmen möchte, gezwungen wäre,eine zweite j/iitgliedkart e zu nehmen und zwar doch nur zum Hören einiger Vorträge, denn der doppelte Empfang der Zeitschrift ist nicht notwe: dig. Alle möglichen anderen Vergünstigungen beziehen sich auf die Familienmitglieder.
Der doppelte Preis würde aber bei mir, wie bei vielen anderen Mitgliedern über die für solche Zwecke vorhandenen Mittel hin aasgehen.
Ich würde diese Einrichtung vielleicht für richtig halten, wenn wirk
lich diese Samstag-Vorträge so besucht wären, dass kein platz mehr w vorhanden ist, was aber, wie ich aus Erfahrung weiss, in den seltensten Fällen einmal zutrifft.
Sollte die Antwort also nicht meiner bisherigen Auffassung meiner Rechte entsprechen, so würde ich andererseits doch bitten, in Erwägung zu ziehen, wie es .möglich wäre, durch Zusatzkarten solchen gewiss bei genauer Kontrolle auch von anderer Seite auftretenden Fällen zu begegnen, um so mehr als der jetzt geltende Betrag, dsn ich an und für sich für voll berechtigt ansehe, doch immerhin im Etat eines dem Mittelstand angehörenden Privatbeamten als nicht unerhe^| lieh angesehen werden kann.
Einer aufklärenden Antwort sehe ich gern entgegen.
Hochachtungsvoll
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